Hallo zusammen,
bei der Anzeige ist bislang noch nichts erfolgt. Vielleicht ist ja die Sache damit erledigt, - dachte ich, doch gestern kam ein Stückgutfahrer von der Tour zurück. Er wurde von der Polizei im Rhein-Main-Gebiet konntrolliert und der Polizist drückte dem Fahrer die Seite 1116 vom ADR (Herausgeber Holzhäuser/Ritter) (Kap. 8.1.4.1) in die Hand und verlangte mit der Gesetzestextbegründung einen 2 kg Feuerlöscher zusätzlich zu den beiden vorhandenen 2 * 6 kg Löschern. Ich finde es schon lästig diese ewigen unsinnigen Diskussionen, die letztendlich bei sicherem Auftreten der Kontrolleure einen Fahrer verunsichern.
Grüße
V. Hiltmann