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Feuerzeuge UN 1057
#6005
24.01.2008 17:04
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Registriert: Dec 2007
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Franz
OP
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Hallo zusammen!
Da für Feuerzeuge (UN 1057) ja LQ 0 gilt, wie muß ich dann einen Karton gefüllt mit Feuerzeugen kennzeichnen? Nur mit weißer Raute und UN-Nummer, oder mit Gefahrzettel Nr. 2?
Was ist beim Transport per See- oder Luftverkehr zu beachten?
Besten Dank im vorraus für die Antworten!
Gruß
Franz
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Re: Feuerzeuge UN 1057
[Re: Franz]
#6006
24.01.2008 17:56
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Winklhofer
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Hallo Franz,
Du musst nicht nur einen Gefahrzettel Nr. 2.1 und die UN-Nummer auf dem Versandstück anbringen, sondern auch die Verpackungsvorschrift P002 und die PP84 beachten. D. h. es sind starre Außenverpackungen zu verwenden, die die Prüfanforderungen für Verpackungsgruppe II erfüllen (mind. Y-Codierung). Lediglich bei Versandstücken bis 10 kg brutto kannst Du noch (nur ADR/RID) die Sondervorschrift RR5 nutzen und eine ungeprüfte Verpackung verwenden. Die Kennzeichnung und Bezettelung ist aber wie oben anzubringen. Im Seeschiffsverkehr gibt es die RR 5 nicht. Ansonsten wie oben + Anbringung des richtigen technischen Namens auf dem Versandstück. Der Luftverkehr sprengt die ganze Angelegenheit dann vollends, da Du dort auf Passagierflugzeugen nur max. 1 kg und auf Frachtflugzeugen max. 15 kg Feuerzeuge pro Packstück verpacken und versenden darfst. Zusätzlich sind neben den obigen Angaben und der Kennzeichnung (Benennung in Englisch) auf dem Packstück auch Versender- und Empfängeranschrift und ggf. Mengenangaben bzw. das Zeichen "CAO" anzubringen. Bei der Verwendung einer Umverpackung sind im übrigen die Angaben auch auf der Umverpackung zu wiederholen und die Aufschrift "Umverpackung" bzw. im Luftverkehr "Overpack" anzubringen.
Das wär´s in aller Kürze zur Verpackung und Kennzeichnung.
Grüße aus Ulm Alfred Winklhofer
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Re: Feuerzeuge UN 1057
[Re: Franz]
#6007
24.01.2008 18:07
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Heinz1
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Hallo Franz,
im Luftverkehr sind begrenzte Mengen für Feuerzeuge nicht erlaubt. UN-Verpackungen (mindestens Y) erforderlich - siehe Verpackungsvorschrift 201.
Maximale Menge Passagierflugzeug 1 kg pro Packstück, Cargo max. 15 kg.
Label: 2.1 möglichst mit Eindruck "Flammable Gas"
Markierung: UN1057 Lighters Net Qty ... kg
Vorsicht bei Versand nach USA, da bestehen nahezu unerfüllbare Auflagen.
Gruß aus Hamburg
Heinz Balecke
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Re: Feuerzeuge UN 1057
[Re: Heinz1]
#6008
24.01.2008 18:13
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Registriert: Dec 2007
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Franz
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OP
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Danke, das war schon mal sehr hilfreich! Und was macht man dann, wenn man Feuerzeuge nach USA schicken will? Am besten nur per Seeverkehr, oder?
In unserem Fall geht es nicht nach USA, sondern nach China. Aber jetzt ist mir schon mal sehr geholfen!
Danke nochmal!
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Re: Feuerzeuge UN 1057
[Re: Franz]
#6009
25.01.2008 17:33
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Heinz1
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Hallo Franz,
bei Feuerzeugen nach USA gibt es Probleme bei der Einfuhr. Z.B Trennung von Zündstein und Gas sowie zusätzlicher Text auf dem Feuerzeug. Wenn's Werbemittel sein sollen, würde ich die dort lokal beschaffen oder ganz davon absehen.
Ansonsten vorher eingehend kundig machen, egal ob See- oder Lufttransport.
Gruß aus HH Heinz Balecke
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Re: Feuerzeuge UN 1057
[Re: Franz]
#6010
29.01.2008 11:37
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Bruesewitz
Spezi
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Spezi
Registriert: Jun 2002
Beiträge: 28 |
Hallo Franz, falls der Transport per Paketdienstleister gehen soll, so gibt es für den innerdeutschen Verkehr mindestens einen, der eine Ausnahmeregelung erwirkt hat, also im Falle eines Falles beim Dienstleister nachfragen.
Brüsewitz
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Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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