Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Gas und Dieseltransport #6017 25.01.2008 23:26
Registriert: Jan 2008
Beiträge: 2
WaldiA Offline OP
Neuling
OP Offline
Neuling
Registriert: Jan 2008
Beiträge: 2
Hallo hier im Forum.
Nach einer kleinen auseinandersetzung mit meinem Disponent hätte ich mal zwei Fragen:
Dürfen im Baustoffhandel Gasflschen gefahren werden?Wenn ja wieviele und wie gesichert?
Und darf ich zu einer Filiale Diesel in einem 750l-Tank transportieren?
Schon mal danke für die antworten.

Re: Gas und Dieseltransport [Re: WaldiA] #6018 26.01.2008 19:12
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 723
TDamm Offline
Meister aller Klassen
Offline
Meister aller Klassen
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 723
Hallo WaldiA,

grundsätzlich dürfen Gasflaschen aus dem Baumarkt sowie Diesel befördert werden, entscheidend ist nur, unter welchen Bedingungen. Aber da musst Du schon genauer werden, welches Gas das sein soll.

Für den normalen Privatverbrauch gilt die 1000 Gefahrenpunkte als Obergrenze, um bei normalen Beförderungsbedingungen (z.B. Ladungssicherung) vom Gefahrgutrecht freigestellt zu sein. Die 1000 Punkte sind zum Beispiel bei 1000 Litern Diesel, allerdings nicht in Tanks sondern in Versandstücken (Kanister, Fass, IBC) erreicht. Bei anderen Stoffen kann die Grenze schon bei 333 oder 20 oder gar 0 Litern bzw. kg liegen. Bei Propangas liegt die Grenze bei 333 kg Gas.

Ich hoffe das reicht Dir erst mal.

Gruß
Thomas Damm





Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Gas und Dieseltransport [Re: WaldiA] #6019 26.01.2008 19:28
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,079
Gerald Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,079
Hallo,
ob die Gasflaschen im Baustoffhandel gefahren werden dürfen oder wo anders, ist wohl egal und meiner Meinung nicht ganz die Frage, welche Dich bewegt.
Entscheidend ist, begebe ich mich in den kennzeichnungspflichtigen Bereich, dann muss ich das ADR einhalten oder kann ich Unterabschnitt 1.1.3.6.2 nutzen, wobei alles natürlich auch von der UN-Nummer des Stoffes abhängt.
Die Ladungssicherung nach StVO §22 und GGVSE 7.5.7.1 ist zu beachten.
Vergesse bitt nicht die Schutzkappen, kann teuer werden!
Das mit den Tank kann ich so nicht beantworten, da ich nicht erkennen kann, was dies für ein Tank ist, der da genutzt wird, aber vieleicht hilft Dir 1.1.3.1 c) oder 8.2.1.3 weiter.

Gruss Gerald


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Gas und Dieseltransport [Re: TDamm] #6020 27.01.2008 15:28
Registriert: Jan 2008
Beiträge: 2
WaldiA Offline OP
Neuling
OP Offline
Neuling
Registriert: Jan 2008
Beiträge: 2
Danke für die schnellen antworten.
Das Gas ist Propangas.Darf ich also fahren.Das Problem dabei bleibt dann noch die Ladungssicherung.Wir legen die Flaschen in umgedrehte Europaletten und ziehen einen Spanngurt darüber.
Anders bei dem Tank.Das ist ein Doppelwandiger Tank mit Elektropumpe wie er auch zb in kleineren Werkstätten zum Ölsmmeln usw benutzt wird.Also auch keine möglichkeit einen Gurt vernünftig zu spannen.(Tank würde sich zusammenziehen)
Disponent ist der Meinung halb gefüllt! dürfte jeder den Tank fahren.

Gruß W

Re: Gas und Dieseltransport [Re: WaldiA] #6021 27.01.2008 18:55
Registriert: May 2006
Beiträge: 34
UweM Offline
Spezi
Offline
Spezi
Registriert: May 2006
Beiträge: 34
Hallo WaldiA,
von den Gefahrgutkollegen hast du ja schon reichlich Tips bekommen.
Bei dem Tank würde ich erstmal klären, ob es sich wirklich um einen Tank oder um einen IBC (mobile Tankstelle) handelt.
Im Falle eines IBC fällt der Transport unter die 1000-Punkteregelung nach 1.1.3.6 ADR.
Gruß
Uwe M

Re: Gas und Dieseltransport [Re: UweM] #6022 28.01.2008 18:25
Registriert: Mar 2007
Beiträge: 492
Mark Offline
Meister aller Klassen
Offline
Meister aller Klassen
Registriert: Mar 2007
Beiträge: 492
Hallo WaldiA,



um unter die 1000-Punkte-Regelung nach Unterabschnitt 1.1.3.6 zu fallen, muss die Verpackung eine Bauartzulassung haben!



Die Bauartzulassung für IBC erkennst du an dem Zeichen der UNO (Kleinbuchstaben u und n untereinander geschrieben mit einem Kreis rumzu) danach kommt die Codierung des Behälters und dann eine Menge weiterer Angaben



z.B. "(un) 31A/Y/..."



wichtig ist, dass die 31 folgt, dann handelt es sich um einen IBC für flüssige Stoffe. Ist dieses Kennzeichen nicht am Behälter, handelt es sich auch nicht um einen IBC und kann daher nicht gemäß der Freistellung 1.1.3.6 laufen. Neben dieser Kennzeichnung muss der Gefahrzettel (2 x auf gegenüberliegenden Seiten) und die UN-Nummer für Diesel (UN 1202) (ebenfalls 2 x) auf dem IBC stehen. IBC müssen auch regelmäßig einer Inspektion (alle 2,5 Jahre kleine Inspektion; alle 5 Jahre große Inspektion von einer anerkannten Inspektionsstelle) unterzogen werden. Auch diese Prüfdaten müssen auf dem Behälter drauf sein (und dürfen nicht abgelaufen sein).



Es gibt noch eine andere Freistellung, die gilt aber nur für Selbsttransporte von Handwerkern (u.ä.). Die dürfen so einen Tank dann auch ohne Bauartzulassung fahren, jedoch nur bis max. 450 ltr.



Eine Tankstelle, die über keine Bauartzulassung für den Transport verfügt darf (außer von Handwerkern zur Selbstversorgung) in befüllten Zustand nicht transportiert werden, egal ob voll oder halbvoll.



Ach und noch was: Auch wenn es keine Pflicht zur Gestellung eines Gefahrgutbeauftragten für Transporte solcher Freistellungsmengen gibt, ist es vorgeschrieben die verantwortlichen Personen entsprechend schulen zu lassen. Nach entsprechender Schulung dürfen dann auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen klar sein.





Grüße



Mark


Grüße

Mark

Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Einstufung
ansteckungsgefährlicher Stoffe

von M.A.T. - 24.04.2025 16:04
Sendung Gerät mit Funkstrahlung
von M.A.T. - 24.04.2025 13:33
Shippers Declaration
von M.A.T. - 23.04.2025 20:08
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3