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Übernahme von Pflichten #6026 29.01.2008 19:17
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Udo Freytag Offline OP
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Hallo Gefahrgutexperten.

Ein Fuhrunternehmen soll für meine Firma Gefahrgut von A nach B transportieren. Das Fuhrunternehmen möchte aber, dass wir seine Pflichten als Beförderer übernehmen. Dies soll auch per Vertrag festgelegt werden. Meine Frage ist jetzt, ist diese Übernahme von Pflichten in dieser Form möglich und ist auch zulässig?

Wenn meine Firma dem zustimmen sollte, würde das ja bedeuten, dass bei Beanstandungen (in der Verantwortlichkeit des Beförderers),durch die Polizei, der Bußgeldbescheid bei meiner Firma landet.


Gruß

Udo

Re: Übernahme von Pflichten [Re: Udo Freytag] #6027 30.01.2008 08:37
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TDamm Offline
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Hallo Herr Freytag,

grundsätzlich sind die Pflichten vordergründig von demjenigen zu erfüllen, dem der Gesetzgeber diese zugeordnet hat. Allerdings kann man über § 9 Abs. 2 Nr. 2 OwiG ausdrücklich eine andere Person mit der Erfüllung der Aufgaben beauftragen, die eigentlich dem Inhaber des Betriebes obliegen. In der Literatur ist zum Beispiel beim Halter von Fahrzeuge, die diese vermieten, anerkannt, dass nicht der der Halter des Fahrzeuges ist, der in den Papieren steht, sondern der, der die tatsächliche Verfügungsgewalt besitzt. Dagegen hat das Thüringer Oberlandesgericht bei der Pflicht zur Ladungssicherung beschlossen, dass sich ein Normadressat nicht durch eine Vereinbarung seiner Pflicht entledigen kann. Grundsätzlich bleibt der Normadressat (Ihr Beförderer) auch über 130 OwiG neben dem, dem er seine Pflicht übertragen hat, in der eigenen Pflicht. Ich halte es auch für schwierig, pauschal alle Beförderpflichten auf den Absender zu übertragen. Was machen Sie zum Beispiel, wenn der Beförderer Ihnen plötzlich ein Fahrzeug mit einem Ersatzfahrer ohne ADR – Schein stellt, da der eigentliche Fahrer erkrankt ist? Dürfen Sie dann einen anderen Fahrer auf dem Fahrzeug des Beförderers einsetzten oder lassen Sie tatsächlich Ihre Ladung für Ihren Kunden stehen????

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Damm


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Übernahme von Pflichten [Re: TDamm] #6028 30.01.2008 21:00
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Udo Freytag Offline OP
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Beiträge: 32
Hallo Herr Damm,

danke für Ihre Ausführungen. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist die Übernahme, wie in unserem Fall, grundsätzlich möglich.
Eine explizite Verneinung von Pflichtenübertragungen kann ich aus den Gesetzestexten auch nicht erkennen.
Ich persönlich habe aber meine Bedenken, die ich der Geschäftsführung auch mitgeteilt habe. Man ist aber wohl nicht abgeneigt sich darauf einzulassen.
Auf den von Ihnen beispielhaft genannte Ausfall des Fahrzeugführers ist noch keiner gestolpert.


Gruß

Udo




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