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Bleibatterien im Lufttransport #6035 30.01.2008 12:58
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Ralf Hirschauer Offline OP
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Wünsche einen Guten Tag, Ich bin nicht vom Fach, jedoch stellt sich mir folgendes Problem: Per Flieger werden ca. 1to Bleibatterien nach Tansania verschickt, wo für ein kleines Gebiet eine autarke Energieversorgung auf Basis einer Photovoltaikanlage gebaut wird. Aus dem SDblatt ist zu entnehmen: Battereien, nass, auslaufsicher UN Nr.: 2800 Klasse: 8 Verpackungsvorschrift: 806 Nach IATA-DGR: kein Gefahrgut wenn die Sondervorschrift A67 erfüllt ist, und die Pole gegen Kurzschluss gesichert sind. Ich würde gerne wissen, was diese A67 und was die Verpackungsvorschrift 806 besagt. Wie sind üblicherweise die Pole gegen Kurzschluß zu sichern? Sollten dies nicht auch schon beim Transport auf der Straße erfüllt sein? Der Hersteller scheint recht ahnungslos. Die Transportfirma, hier in Luxemburg, besteht darauf, daß es sich um Gefahrgut handelt. Für jede Hilfe bin ich Dankbar. Wie gesagt, bin nicht vom Fach. Ralf Hirschauer

Re: Bleibatterien im Lufttransport [Re: Ralf Hirschauer] #6036 30.01.2008 16:28
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Rupert Offline
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Hallo Ralf,

die Sondervorschrift A67 und die Verpackungsvorschrift 806 sagen dass gleiche aus wie die Sondervorschrift 238 im ADR
- Vibrationsprüfung
- Differentialdruckprüfung
- Auslaufsicherheit

lg
Rupert


Have a nice day!
Re: Bleibatterien im Lufttransport [Re: Rupert] #6037 30.01.2008 17:32
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Ralf Hirschauer Offline OP
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Neuling
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Beiträge: 2
Erst mal Danke für die Reaktion. Die 238 ADR habe ich, zumindest Auszugsweise, im WWW gefunden. Wenn ich das Ganze richtig verstehe, dann läuft alles auf die Herstellererklärung raus. Diese liegt mir vor. Wenn dann die Batterien entsprechend den Vorschriften verpackt sind, sollten die Batterien nicht als Gefahrgut behandelt werden müssen!?? Ist das so richtig verstanden?? Schon mal Dankeschön für die Antwort, Ralf

Re: Bleibatterien im Lufttransport [Re: Ralf Hirschauer] #6038 02.02.2008 16:26
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H
Heinz1 Offline
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H
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Beiträge: 84
Moin,

richtig - Herstellererklärung und Vermerk im Lieferschein: "Not restricted as per special provision A67"

Dieser Vermerk muss ebenfalls im Air Waybill aufgeführt sein.

Gruss aus HH
Heinz Balecke


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