Wünsche einen Guten Tag,
Ich bin nicht vom Fach, jedoch stellt sich mir folgendes Problem:
Per Flieger werden ca. 1to Bleibatterien nach Tansania verschickt, wo für ein kleines Gebiet eine autarke Energieversorgung auf Basis einer Photovoltaikanlage gebaut wird.
Aus dem SDblatt ist zu entnehmen:
Battereien, nass, auslaufsicher
UN Nr.: 2800
Klasse: 8
Verpackungsvorschrift: 806
Nach IATA-DGR: kein Gefahrgut wenn die Sondervorschrift A67 erfüllt ist, und die Pole gegen Kurzschluss gesichert sind.
Ich würde gerne wissen, was diese A67 und was die Verpackungsvorschrift 806 besagt.
Wie sind üblicherweise die Pole gegen Kurzschluß zu sichern?
Sollten dies nicht auch schon beim Transport auf der Straße erfüllt sein?
Der Hersteller scheint recht ahnungslos.
Die Transportfirma, hier in Luxemburg, besteht darauf, daß es sich um Gefahrgut handelt.
Für jede Hilfe bin ich Dankbar.
Wie gesagt, bin nicht vom Fach.
Ralf Hirschauer