Hallo Jerch,
zunächst mal muss geklärt werden, um was für ein Gefahrgut es sich handelt.
Boden ist kein Gefahrgut, Öl und Teer könnten Gefahrgut sein.
Sofern relevant würde ich auf umweltgefährlich tippen, dann haben wir die UN 3077. Die Verpackung muss zugelassen und vorschriftsmäßig gekennzeichnet sein (als Gefahrgut). Der Transport ist bis 1000 kg freigestellt nach UA 1.1.3.6. Das Fahrzeug muss nicht gekennzeichnet, der Fahrer brauch kein ADR-Schein und als Ausrüstung muss nur ein 2-kg-Löscher mit.
Wenn im Boden entzündbare Flüssigkeiten enthalten sein sollten, so ist die UN 3175 zu wählen. Hier gilt das gleiche bis 333 kg je Transport.
Die Mengengrenzen gelten jeweils nur insoweit, dass nicht noch andere Gefahrgüter mittransportiert werden.
Allerdings stellt sich die Frage, ob der Boden überhaupt Gefahrgut ist!
Grüße
Mark