ADR 2009, Kennzeichnungspflicht bei LQ Beförderung
#6079
13.02.2008 10:32
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TDamm
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Hallo Gefahrgutexperten, ich habe gehört, dass mit dem ADR 2009 eine neue Kennzeichnungspflicht für Fahrzeuge, die mehr als 12 t LQ verpackte Gefahrgüter befördern, eingeführt werden soll. Nun verweist das Verkehrsschild 261 im § 41 Abs. 2 StVO darauf, dass die Durchfahrt für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern verboten ist. Mit der Einführung einer zweiten Kennzeichnungspflicht im ADR wäre meines Erachtens rein rechtlich auch für diese Kennzeichnungspflicht die Durchfahrt verboten, was bestimmt nicht gewollt wird. Ob da jemand die StVO bis zum 01.01.2009 ändert? Mit freundlichen Grüßen Thomas Damm
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Re: ADR 2009, Kennzeichnungspflicht bei LQ Beförderung
[Re: TDamm]
#6080
13.02.2008 13:53
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Gitta Krämer
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Hallo Herr Damm,
davon habe ich bisher auch nur gehört und noch nichts genaues gesehen. Die Kennzeichnung soll aber ein weißes Schild mit der Inschrift "LTD QTY", Zeichenhöhe 65 mm, werden. Wenn man auch "echtes" Gefahrgut befördert, muß das Schild aber nicht zusätzlich zur orangen Kennzeichnung drauf. Die Kennzeichnung orange, wenn grade kein "LTD QTY"-Schild zur Hand, ist aber keine Alternative - soll Owi werden. Diese Infos habe ich aus einem Vortrag von Herrn Laufhütte.
Ob man mit dem "LTD QTY"-Schild dann auch vollständig unter die verkehrsrechtlichen Vorschriften fällt, wie ein normaler Gefahrguttransport, habe ich noch nicht gehört. Es ist ja kein "kennzeichnungspflichtiger" Gefahrguttransport im jetzigen Sinne. Sondern eine LQ-Kennzeichnung. Oder sehe ich das falsch?
Grüße aus Brandenburg Gitta Krämer
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Re: ADR 2009, Kennzeichnungspflicht bei LQ Beförderung
[Re: Gitta Krämer]
#6081
13.02.2008 17:13
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TDamm
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Hallo Frau Krämer,
wir vom Gefahrgut wissen mit der Kennzeichnungspflicht (Warntafel) und der zukünftigen Kennzeichnungspflicht "LTD QTY" was anzufangen. Die StVO unterscheidet aber diese dann unterschiedliche Kennzeichnungspflicht so nicht. Nach meiner Meinung müsste jemand die StVO zum 01.01.2009 ändern. Damit ist aber ein anderer Bereich beschäftigt. In der aktuellen Fassung der Verwaltungsvorschrift zur StVO wird heute noch von der Randnummer 10500 gesprochen. Also die sind jetzt schon fast 10 Jahre hinterher. Mal sehen was da passiert.
Gruß Thomas Damm
Freundliche Grüße Thomas Damm
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Re: ADR 2009, Kennzeichnungspflicht bei LQ Beförderung
[Re: TDamm]
#6082
13.02.2008 19:59
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Gerald
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Hallo Gefahrgutexperten, die Kennzeichnung der Fahrzeuge mit "LTD QTY" soll erfolgen, wenn mehr als 8 Tonnen Gefahrgüter in LQ enthalten und diese in Fahrzeugen mehr von als 12 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht befördert werden. Ich denke mal, dies hat schon was mit der Harmonisierung der Gefahrgutvorschriften zu tun. Natürlich wird es am Anfang Probleme in den einzelnen ADR Staaten geben, aber mit der Verkündung im ADR 2009, wird es bestimmt auch eine Übergangszeit geben. Und wenn ich so das aktuelle Unfallgeschehen beobachte, Frage ich mich schon manchmal. Ob die Vehrkehrsteilnehmer noch wissen, was Sie in der Fahrschule gelernt haben, ..... den kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen (sieht man an der offenen orangfarbenen Tafel) gegenüber besonders vorsichtig verhalten.
Gruss Gerald
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: ADR 2009, Kennzeichnungspflicht bei LQ Beförderung
[Re: Gerald]
#6083
14.02.2008 13:08
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Winklhofer
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Liebe Gefahrgutexperten,
die Regelung zur Kennzeichnung mit "LTD QTY" wird in Abschnitt 3.4.10 ff. des ADR stehen. Bei Einhaltung der Regelungen des Kapitel 3.4 ist man von der Anwendung der weiteren Vorschriften des ADR freigestellt. Das Zeichen 261 der StVO betrifft aber die Kennzeichnung nach 5.3.2 ADR (früher Rn 10 500). Hier gibt es keinen Zusammenhang, also auch keine Interpretation, dass bei LQ das Zeichen 261 beachtet werden müsste.
Grüße aus Ulm Alfred Winklhofer
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