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Welchen Titel haben die Unfallmerkblätter richtig? #6091 18.02.2008 10:28
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Chris Wilting Offline OP
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Hallo,

vielleicht eine ungewöhnliche Frage <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" />

Wie lautet die richtige Überschrift bei den Unfallmerkblättern?


"Unfallmerkblatt"

oder

"Schriftliche Weisung für den Strassentransport"



Oder gibt es noch eine andere?
Welche ist richtig?
Wo steht das?



Gruß


Re: Welchen Titel haben die Unfallmerkblätter richtig? [Re: Chris Wilting] #6092 18.02.2008 12:41
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Winklhofer Offline
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Registriert: Feb 2002
Beiträge: 651
Hallo Herr Wilting,

eine vorgeschriebene Überschrift können Sie dem ADR nicht entnehmen. Allerdings verwendet das ADR nur den Begriff "Schriftliche Weisungen" (5.4.3). Den Begriff "Unfallmerkblatt" gibt es nicht. Sie sollten daher auch die Überschrift mit "Schriftliche Weisung ..." gestalten. Die deutsche RSE verwendet jedenfalls in Anlage 13 diese Formulierung. Den Entwürfen des ADR 2009 ist im übrigen auch der Begriff "Instuctions in writing" zu entnehmen.

Grüße aus Ulm
Alfred Winklhofer


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