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Verpackung von Gefahrgut in Kleinmengen #6100 18.02.2008 17:58
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matigol Offline OP
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Hallo zusammen,

wir möchten eine kleine Menge an Gefahrgut der Kl.8 VGIII UN2735 (5x100 ml) per Spedition versenden. Unsere 250 ml Verpackung hat aber keine UN bzw ADR Zulassung. Müssen wir dann umverpacken(Karton) oder kann man solche kleinen Mengen auch ohne zugelassenes Gebinde versenden?

Wäre dankbar für eine Info.

Gruß
mati

Re: Verpackung von Gefahrgut in Kleinmengen [Re: matigol] #6101 18.02.2008 21:25
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Mark Offline
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Hallo matigol,



die UN 2735/VG III darf bis 5-ltr. je Innenverpackung in Außenverpackungen zu max. 30 kg verpackt werden (LQ 7).



Also, die kleinen Fläschchen müssen in eine Außenverpackung (z.B. ein Karton), diese muss jedoch nicht bauartzugelassen sein. (siehe LQ 7 )



Grüße



Mark


Grüße

Mark
Re: Verpackung von Gefahrgut in Kleinmengen [Re: Mark] #6102 19.02.2008 09:14
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TDamm Offline
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Hallo matigol,

aber nicht die LQ - Kennzeichnung vergessen, sonst sind die Bedingungen der Freistellung nicht erfüllt und die Vorschriften sind anwendbar.

Gruß
Thomas Damm


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Verpackung von Gefahrgut in Kleinmengen [Re: TDamm] #6103 19.02.2008 09:43
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matigol Offline OP
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Hallo und vielen Dank für die Antworten.

Für Gefahrstoffe gibt es eine Regelung daß man bis 125 ml kein Gefahrenetikett benötigt, sofern es nicht für Endverbraucher (Einzelhandel) bestimmt ist. Deshalb stellte sich mir die Frage, ob es so eine Regelung auch für Gefahrgüter gibt.

Ich hätte da auch noch eine Frage, bin damit hier aber bestimmt falsch. Vielleicht kann mir ja auch jemand sagen wo man diese Frage stellen sollte:

M.M.n gibt es doch irgendeine Regelung, daß die Inhaltsangabe für Flüssigkeiten bis 10 L eben zwingend nach Volumen angeben muss. Wir haben unser Etikettierungsprogramm auch so eingestellt daß es über 10 L das Gewicht in KG angibt und ab 10 L eben das Volumen. Leider finde ich keine Grundlage für diese Regelung.

Vielleicht kennt sich ja hier jemand damit aus.

Ansonsten bedanke ich mich und wünsche einen schönen Tag.

Grüße Mati

Re: Verpackung von Gefahrgut in Kleinmengen [Re: matigol] #6104 19.02.2008 14:11
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Andreas_A Offline
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Antwort auf
Für Gefahrstoffe gibt es eine Regelung daß man bis 125 ml kein Gefahrenetikett benötigt, sofern es nicht für Endverbraucher (Einzelhandel) bestimmt ist. Deshalb stellte sich mir die Frage, ob es so eine Regelung auch für Gefahrgüter gibt.


Vorsicht - das stimmt so pauschal nicht. Nur nter bestimmten Bedingungen kann man bei kleinen Mengen auf die R- und S-Sätze verzichten.

Viele Grüße,
Andreas Arnold

Re: Verpackung von Gefahrgut in Kleinmengen [Re: Andreas_A] #6105 19.02.2008 23:55
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Mark Offline
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Hallo,

im Gefahrgut gibt es diese Freistellung nicht, jedoch muss nicht die Innenverpackung (125 ml Flasche) gekennzeichnet werden, sondern die Außenverpackung. In diesem Fall mit einer Raute (10 x 10 cm) und der UN-Nummer darin.

Mit dem ADR 2009 wird noch eine weitere Vereinfachung für Verkaufsverpackungen eingeführt mit dem Kapitel 3.5. Diese gilt jedoch nur bis max. 30 ml je Innenverpackung. Außerdem ist auch hier für die Außenverpackung ein Kennzeichnen vorgesehen.

Grüße

Mark


Grüße

Mark
Re: Verpackung von Gefahrgut in Kleinmengen [Re: matigol] #6106 13.07.2008 22:03
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easyrider Offline
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Hallo und vielen Dank für die Antworten.

Für Gefahrstoffe gibt es eine Regelung daß man bis 125 ml kein Gefahrenetikett benötigt, sofern es nicht für Endverbraucher (Einzelhandel) bestimmt ist.


Hallo,

Endverbraucher ist doch nach $ 13 BGB der private Endkunde, wenn ich nicht irre. Der kann oft sowieso nichts mit den UN Nummern anfangen und wundert sich nur über die Aufkleber. Wir versenden an gewerbliche Kunden und private Endverbraucher, überwiegend LQ, und machen uns da keinen großen Hals draus: auch das Paket mit der 30 ml Pulle bekommt seinen Aufkleber, auch wenn nur 1 x 30 ml drin ist.

MfG


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