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Gefahrzettel Nr. 6.1 #6125 20.02.2008 12:12
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Gandalf Offline OP
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Hallo zusammen,
es ist hier ja schon oft über Gefahrzettel und deren Aussehen/Anbringen diskutiert worden. Laut 5.2.2.2.1.1 müssen diese vor einem konstrastierenden Hintergrund angebracht sein oder die gestrichelte Linie aufweisen oder die durchgehende äußere Begrenzungslinie. Heißt das nun, dass der Gefahrzettel 6.1 nur dann auf weißem Hintergrund angebracht werden darf, wenn er die gestrichelte Linie oder die durchgehende äußere Begrenzungslinie aufweist? Ja mir ist schon klar, dass der weiße Hintergrund nicht kontrastierend ist, aber die Lesbarkeit nach 5.2.2.2.1.6 ist doch auch ohne diese Linien gegeben. Das erscheint mir in diesem Fall dann doch sehr formal. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />
Gruß Gandalf

Re: Gefahrzettel Nr. 6.1 [Re: Gandalf] #6126 20.02.2008 14:20
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Uta Sabath Offline
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Hallo Gandalf,

es ist leider so (siehe 5.2.2.2.1.1). Um es mit einem alten, abgewandelten Werbespruch zu sagen: It's not a trick, it's Gefahrgut.

Grüße aus Bielefeld

Uta Sabath

Re: Gefahrzettel Nr. 6.1 [Re: Gandalf] #6127 20.02.2008 17:19
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H
H.P. Kiefler Offline
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Spezi
H
Registriert: Jun 2004
Beiträge: 33
Hallo Gandalf,
kann mich der Meinung von Uta Sabath nur anschließen. Wir alle sind Deutschland/Europa. Auch die Vorschriftendurchsetzer und Kontroleure.
Gruß aus NRW


HPK
Nichts bleibt wie es ist.
Re: Gefahrzettel Nr. 6.1 [Re: H.P. Kiefler] #6128 20.02.2008 23:23
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Mark Offline
Meister aller Klassen
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Registriert: Mar 2007
Beiträge: 492
Hallo,

diese Regelung mit der Begrenzungslinie finde ich albern.

Wenn ich einen Gefahrzettel 3 auf rotem Grund klebe, dann hilft mir die gestrichelte Linie auch nicht viel weiter. Bei einem Gefahrzettel 6.1 auf weißem Grund fällt wenigstens die gestrichelte Linie besser auf.

Sind eben Formalitäten.

Grüße

Mark


Grüße

Mark

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