Hallo zusammen,
es ist hier ja schon oft über Gefahrzettel und deren Aussehen/Anbringen diskutiert worden. Laut 5.2.2.2.1.1 müssen diese vor einem konstrastierenden Hintergrund angebracht sein oder die gestrichelte Linie aufweisen oder die durchgehende äußere Begrenzungslinie. Heißt das nun, dass der Gefahrzettel 6.1 nur dann auf weißem Hintergrund angebracht werden darf, wenn er die gestrichelte Linie oder die durchgehende äußere Begrenzungslinie aufweist? Ja mir ist schon klar, dass der weiße Hintergrund nicht kontrastierend ist, aber die Lesbarkeit nach 5.2.2.2.1.6 ist doch auch ohne diese Linien gegeben. Das erscheint mir in diesem Fall dann doch sehr formal. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />
Gruß Gandalf