Hallo,
ich bin heute über eine Angabe der Kennzeichnung von Nebengefahren in der CTU-Packrichtline gestolpert.
Anlage 2
Darstellung von Gefahrenkennzeichen und Placards
In einem Kästchen steht dort:
"Zusatzkennzeichen
Als Zusatzkennzeichen sind die hier abgebildeten Kennzeichen zu verwenden, sie dürfen jedoch keine Klassennummer in der unteren Spitze tragen. ..."
Das verstehe ich dann so, wenn ich das Kennzeichen der Klasse 8 als Nebengefahr habe, muss ich ein Placard der Klasse 8 verwenden, wo unten in der Spitze keine 8 steht.
Wenn ich nun in den IMDG-Code sehe, dort finde ich z.B. unter 5.2.2.1.10
"2. ein Zusatzkennzeichen ÄTZEND (Muster Nr.8) ist erforderlich, wenn ...."
Wenn ich dann unter 5.2.2.2.2 Muster der Kennzeichen nachschaue finde ich unter Muster Nr.8 aber nur eine Abbildung mit der 8 unten in der Spitze.
Was ist nun zu tun?
Muss ich bei Kennzeichnung der Nebengefahr ÄTZEND nun ein Kennzeichen verwenden mit einer 8 unten in der Spitze oder ohne der 8 unten in der Spitze?
Gruß