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Einzelhandelsgerecht nach 1.1.3.1a
#6156
22.02.2008 16:09
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hugo12
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Spezi
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Tue mich etwas schwer mit dem Begriff "einzelhandelsgerecht". Kann es sein, dass ein Faß, welches mit 200 l Diesel selbst befüllt wurde und durch eine Privatperson nun befördert wird, eindeutig unter diesen Begriff fallen kann ? Nehmen wir mal an, dass persönlicher oder häuslicher Gebrauch klar vorliegt. Ist das nicht ein "bisserl" viel. Weiss jemand wie das in Baden-Württemberg gehandhabt wird.
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Re: Einzelhandelsgerecht nach 1.1.3.1a
[Re: hugo12]
#6157
25.02.2008 09:34
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Rupert
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Hallo, laut Interpretation ist ein 200L Fass dass du nur für den Eigengebrauch befüllst und transportiert eine "einzelhandelsgerechte" Verpackung.
Zitat Anfang: Die Worte einzelhandelsgerecht „abgepackt“ sind weit zu interpretieren. Der französische Originalwortlaut „conditionnées pour la vente au détail“ umfasst auch Güter, die - unter Einhaltung für den Einzelhandel geltender Bestimmungen (z.B. Verwendungsbestimmungen in VbF, ChemG) - üblicherweise unverpackt abgegeben werden. Ausgenommen von der Freistellung sind gefährliche Güter in Großpackmitteln (IBC), Großverpackungen oder Tank, die gemäß der nunmehrigen Textfassung nicht als einzelhandelsgerecht verpackt gelten..
Zitat Ende (Erlass BMVIT - Österreich)
lg Rupert
Have nice day
Have a nice day!
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Re: Einzelhandelsgerecht nach 1.1.3.1a
[Re: Rupert]
#6158
29.02.2008 11:13
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matigol
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Hallo, bin jetzt auch etwas verwirrt! 1.1.3.3 regelt doch die Beförderung von Kraftstoffen?! Oder liege ich da falsch? Da steht doch eindeutig daß nicht mehr als 60 l in Kraftstoffbehältern (die nicht mit dem Motor verbunden sind) befördert werden dürfen...
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Re: Einzelhandelsgerecht nach 1.1.3.1a
[Re: matigol]
#6159
29.02.2008 12:01
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Steffan
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Hallo,
du musst unterscheiden zwischen 1.1.3.1 a und 1.1.3.3. Es kommt darauf an, ob du nach 1.1.3.1a für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder nach 1.1.3.3 als Reservekraftstoff in tragbaren Kanistern in einer Menge von 60 Liter beförderst. Nach 1.1.3.1a ist der Transport von 450 Liter je Verpackung entsprechend Anlage 2 GGVSE Nr.1.3a zulässig. Wird nach 1.1.3.3 transportiert, ist bis zu 60 Liter in tragbaren Kraftstoffbehältern möglich. Mit der letzten Veröffentlichung der RSE ist unter 1-1.2 aufgeführt, wenn Kraftstoff für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch nach 1.1.3.1a von Privatpersonen befördert wird, sollten für tragbare Kraftstoffbehälter 60 Liter analog der Freistellungsregelung nach 1.1.3.3 nicht überschritten werden. Man hat hier das Wort sollte verwendet. Sollte und müssen ist ein großer Unterschied. Es liegt daran, wie man den Transport von einem 200 Liter Fass erklärt. Im Ausblick auf das ADR 2009 wird unter 1.1.3.1a aufgenommen, dass ein Transport von entzündbaren flüssigen Stoffen von 240 Liter je Beförderungseinheit und die Höchstmenge je Gefäß 60 Liter in wieder verwendbaren Gefäßen betragen kann.
Mit freundlichen Grüßen Steffan
Die meisten Probleme lösen sich von alleine. Man darf sie nur nicht dabei stören!
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Re: Einzelhandelsgerecht nach 1.1.3.1a
[Re: Steffan]
#6160
29.02.2008 12:09
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Udo Leithold
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Hallo, beachtet den Verwendungszweck. In 1.1.3.1 a geht es um private, häusliche, sportliche oder ähnliche Nutzung der beförderten Güter. Bei 1.1.3.3 handelt es sich konkret um die Reservemenge für das eben benutzte Kraftfahrzeug. Deshalb kann für ein Benziner-Kfz kein Dieselkraftstoff als Reservemenge nach 1.1.3.3 akzeptiert werden. Diese Freistellung kann zusätzlich neben 1.1.3.1 a benutzt werden.
Gruß Udo Leithold
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Re: Einzelhandelsgerecht nach 1.1.3.1a
[Re: Udo Leithold]
#6161
01.03.2008 13:45
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TDamm
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Hallo alle miteinander,
die Regelung in der RSE (soll) ist etwas schwach. Mit dem ADR 2009 soll das Problem eindeutig geklärt werden. Dem UA 1.1.3.1a soll angefügt werden, dass flüssiger Kraftstoff nur bis insgesamt 240 Litern je Beförderungseinheit jedoch maximal 60 Liter je Verpackung als Einzelhandelsgerecht abgepackt gilt. Bis dahin müssen wir eben mit der Erläuterung "soll 60 Liter nicht ..." leben.
Mit freundlichen Grüßen Thomas Damm
Freundliche Grüße Thomas Damm
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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