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BAG Strafe bzw. Verjährung #6187 29.02.2008 16:49
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^Manfred Offline OP
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Hallo an alle!
Kann mir bitte jemand Bescheid sagen?
Hatte am 18.07.2005 eine BAG Kontrolle und konnte den Urlaubsschein nicht vorweisen. Der Bußgeldbescheid erging am 21.03.2006 und wurde am 17.07.2006 Rechtskräftig.
Meine Frage da wir jetzt bereits März 2008 schreiben ist diese Sache bereits Verjährt????? [color:"red"] [/color] <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />

Re: BAG Strafe bzw. Verjährung [Re: ^Manfred] #6188 29.02.2008 18:23
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TDamm Offline
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Hallo Manfred,

ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid kann nicht mehr verjähren, da das Verfahren ja abgeschlossen ist. Allenfalls die Vollstrechungsverjährung läuft noch. Das heist der rechstkräftige Bußgeldbescheid kann vollstreckt werden, wenn er noch nicht bezahlt wurde. Die Vollstreckungsverjährung § 33 OwiG beginnt erst mit der Rechtskraft.
Die Verjährung ausserhalb des Straßenverkehrsgesetzes (Urlaubsschein wohl Fahrpersonalrecht) richtet sich nach er im Gesetz angedrohten Höhe des Bußgeldes und kann gemäß 31 OwiG bis zu drei Jahre, wie im Gefahrgutrecht, betragen (habe jetzt das FPersG nicht zur Hand). Aber auf alle Fälle beträgt sie im FPersG ein Jahr oder mehr, so dass der Bußgeldbescheid rechtzeitig erging. Da bis zur Rechtskraft noch einige Zeit vergangen ist, wurde offensichtlich Einspruch eingelegt. Nach Erlass des Bußgeldbescheides beginnt die Verjährung erneut zu laufen. Auch die Abgabe der Akte an das Amtsgericht unterbricht die Verjährung (es gibt noch weitere unterbrechende Handlungen). Also ohne weitere Aktenkenntnis würde ich sagen, Verjährung ist noch nicht eingeteten.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Damm


Freundliche Grüße
Thomas Damm

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