Hallo Claudi,
zuerst war es Deutschland, die einen "Gefahrgutbeauftragten" eingeführt hat, dann war es Europa (EU), dort wurde er "EU-Sicherheitsberater" benannt [Deutschland durfte weiterhin den Ausdruck Gefahrgutbeauftragter benutzen], schließlich wurde es Bestandteil des ADR und es wurde der "Sicherheitsberater" / auch hier durfte Deutschland den Begriff "Gefahrgutbeauftragter" weiter verwenden. Es verwundert daher nicht, dass im Ausland der Begriff "Gefahrgut" für die Bezeichnung des Gefahrgutbeauftragten nicht vorkommt.
So lautet in der englischen Ausgabe die Überschrift zum Abschnitt 1.8.3 "Safety adviser"
Allerdings ist die vollständige offizielle Bezeichnung
[deutsch]
Sicherheitsberater für die Beförderung gefährlicher Güter
[englisch]
Safety adviser for the carriage of dangerous goods
Vergleiche deutsche Ausgabe mit englischer Ausgabe
englischer Teil 1 auf Website der UNECE Grüße
Mark