Hallo, Experten der Seefracht
Wir beabsichtigen eine Wasserrückkühlgerät per See nach SüdAfrika zu versenden.
In dem Gerät sind ca. 1,5 kg Kältemittel UN1018 enthalten.
Es gibt im Moment die Überlegung das Kältemittel abzupumpen.
Ich denke das von der Firma bescheinigt werden muss,
dass die Anlage gereinigt ist und keine Rückstände mehr enthält.
Sollte die Bescheinigung nicht vorliegen,
könnte eigentlich das Kältemittel drinnen bleiben.
Liege ich da richtig?
Wie muss so ein Gerät dann in der IMO deklariert werden?
viele päbstliche Grüsse aus Bayern