Hallo Eidgenossen!
Ich hab da mal ne Frage,
Wie ist es in der Schweiz mit der Gefahrstofflagerung, ist dort eine Lagerung von Fassware auf Auffangwannen vorgeschrieben, oder gibt es in der Schweiz ähnliche Möglichkeiten wie in Deutschland (Gummivorschrift im WHG), wie z. B. versiegelte Böden etc.
Ich kenne mich im nationalen schweizer Recht nicht aus und würde mich über eine kleine Hilfe freuen.
Also meine Frage: "Ist bei der Lagerung von Gefahrstoff - Fassware (200 L) eine Auffangwanne zwingend vorgeschrieben?"
Weiter, gibt es nationale Vorschriften in der Schweiz die beim Gefahrguttransport ebenfalls diese Auffangwannen vorschreibt?
Kann ich mir zwar nicht vorstellen, aber es gibt ja in der Schweiz viele Berge, Täler und Seen.
Würde mich über eine Klärung freuen. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />