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Trockeneis #6443 10.04.2008 10:54
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stephan Offline OP
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Hallo zusammen,

ich habe mich mit dem Problem zu befassen, unter welchen Voraussetzungen Trockeneis für eine Freilichtbühnenproduktion von ungeschultem (und nicht mit ADR-Schein versehenem) Personal transportiert werden darf. Ich habe folgende Lösungen gefunden:

1. Das Trockeneis ist festes Kohlendioxid, UN 1845, und unterliegt nicht den Vorschriften des ADR. Der Dampf ist schwerer als Luft und kann erstickend wirken und und und ... das ist mir alles bekannt.

2. Das Trockeneis ist eine Mischung aus bidestilliertem Wasser und Propylenglykol. Das wäre m.E. UN 1274 (3) II (oder III) mit der entsprechenden Beförderungskategorie. Die hierzu geltenden Vorschriften lesen kann ich selbst.

Und nun meine Frage: Woraus besteht das in Freilichtproduktionen üblicherweise verwendete Trockeneis? Liege ich mit meinen zwei Möglichkeiten richtig? Wer weiß mehr?

Danke für Eure Antworten

stephan <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Re: Trockeneis [Re: stephan] #6444 10.04.2008 12:00
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GG1 Offline
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Beiträge: 499
Hallo Stephan,

unter UN 1274 fällt dein Produkt nicht, da es sich bei dir um Propylenglykol (= kein Gefahrgut) und nicht um Propanol (Propylalkohol) handelt (Sicherheitsdatenblatt der Mischung konsultieren). Das ganze wird doch sicher auch getrennt transportiert (Trockeneis und die Propylenglykolmischung) und erst vor Ort zusammengekippt. Also bleibt es für das Trockeneis bei der UN 1845.

Grüße
GG1


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