Hallo zusammen,
ich habe mich mit dem Problem zu befassen, unter welchen Voraussetzungen Trockeneis für eine Freilichtbühnenproduktion von ungeschultem (und nicht mit ADR-Schein versehenem) Personal transportiert werden darf. Ich habe folgende Lösungen gefunden:
1. Das Trockeneis ist festes Kohlendioxid, UN 1845, und unterliegt nicht den Vorschriften des ADR. Der Dampf ist schwerer als Luft und kann erstickend wirken und und und ... das ist mir alles bekannt.
2. Das Trockeneis ist eine Mischung aus bidestilliertem Wasser und Propylenglykol. Das wäre m.E. UN 1274 (3) II (oder III) mit der entsprechenden Beförderungskategorie. Die hierzu geltenden Vorschriften lesen kann ich selbst.
Und nun meine Frage: Woraus besteht das in Freilichtproduktionen üblicherweise verwendete Trockeneis? Liege ich mit meinen zwei Möglichkeiten richtig? Wer weiß mehr?
Danke für Eure Antworten
stephan <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />