Label
#6454
11.04.2008 15:23
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Chris Wilting
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Hallo,
mal eine Frage zu den Labels:
Ich sehe Labels mal mit "Beschriftung" und mal ohne.
Wann verwendet man mit und wann ohne?
Z.B. Klasse 3
Rotes Label mit unten in der Spitze eine 3 Rotes Label mit unten in der Spitze eine 3 und mitten im Label die Schrift "Flammable Liquid"
Einer sagt, das mit Schrift sind die alten, die man nicht mehr verwenden darf, ein andere sagt, die sind nur für USA.
Wert kann mir da weiterhelfen?
Gruß
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Re: Label
[Re: Chris Wilting]
#6455
11.04.2008 16:07
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GG1
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Hallo,
die Aussage, daß die mit dem Text nicht (mehr) verwendet werden dürfen, stimmt so nicht. Nach 5.2.2.2.1.5 darf ein Text mit Hinweis auf die Art der Gefahr enthalten sein.
Grüße GG1
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Re: Label
[Re: Chris Wilting]
#6456
14.04.2008 16:28
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Winklhofer
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Hallo Herr Wilting und GG1,
das ADR und RID zum 1.1.2009 enthalten dazu noch eine hilfreiche Verdeutlichung zum von GG1 Gesagten. In 5.2.2.2.1.3 wird folgender Satz darauf hinweisen: "Die Gefahrzettel dürfen gemäß Absatz 5.2.2.2.1.5 einen Text wie die UN-Nummer oder ein textliche Beschreibung der Gefahr (z. B. entzündbar) enthalten, vorausgesetzt, der Text verdeckt oder beeinträchtigt nicht die anderen vorgeschriebenen Elemente des Gefahrzettels."
Grüße aus Ulm Alfred Winklhofer
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Re: Label
[Re: Winklhofer]
#6457
15.04.2008 12:11
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Chris Wilting
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Hallo, danke für die Antworten.
Ich konnte inzwischen feststellen, dass in Amerika, im CFR49 Part 172.400, die Labels alle mit Text abgebildet sind. Daraus schliesse ich erstmal, dass die Labels mit Text aktuell sind und in Amerika Verwendung finden.
Und nach ADR 5.2.2.1.5 scheint der Text auch in Deutschland kein Problem zu sein.
Nun fällt mir aber in letzter Zeit ein anderer Text auf:
In 5.2.2.2.1.1 ist ja der Gefahrzettel beschrieben. Ich beobachte nun, dass immer mehr Hersteller am Rand (zwischen Rand und dem 5 mm vom Rand verlaufenden Linie)ihre werbung platzieren. Also dort ihren Namen und Internetadresse Telefonnummer usw angeben.
Ist das zulässig?
Sind auf dem Gefahrzettel solche Angaben erlaubt?
Gruß
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Re: Label
[Re: Winklhofer]
#6458
15.04.2008 15:40
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chrismoli
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Hallo Herr Winklhofer,
angenommen ich verwende gemäß ADR 2009 Gefahrzettel, welche auch die UN-Nummer beinhalten ist dann eine weitere Bezettelung mit der UN-Nummer notwendig?
Gruß chrismoli
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Re: Label
[Re: chrismoli]
#6459
16.04.2008 07:29
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Udo Leithold
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Hallo,
JA, falls die ab 2009 zulässigen Zettel verwendet werden, dann muss zusätzlich noch einmal die UN-Nr. angebracht werden. Der Vorgriff auf kommende Rechtslage ist zur Zeit nicht abgesegnet.
Gruß Udo Leithold
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Re: Label
[Re: Chris Wilting]
#6460
17.04.2008 14:10
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Chris Wilting
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Nun fällt mir aber in letzter Zeit ein anderer Text auf:
In 5.2.2.2.1.1 ist ja der Gefahrzettel beschrieben. Ich beobachte nun, dass immer mehr Hersteller am Rand (zwischen Rand und dem 5 mm vom Rand verlaufenden Linie)ihre werbung platzieren. Also dort ihren Namen und Internetadresse Telefonnummer usw angeben.
Ist das zulässig?
Sind auf dem Gefahrzettel solche Angaben erlaubt?
Hallo, wir haben dazu auch das Bundesverkehrsministerium befragt, die bestätigt haben, dass der Rand Bestandteil des Gefahrzettels ist und dass dort keine "Werbung" aufgedruckt werden darf. Gruß
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Re: Label
[Re: Chris Wilting]
#6461
17.04.2008 16:32
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exag
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Hallo zusammen,
im IMDG gibt es den Hinweis unter 5.2.2.2.1.3 nicht, dafür gibt es einen Hinweis unter 5.2.2.2.1.5 dass wenn ein Text eingefügt wird, dieser auf die Art der Gefahr und bei der Handhabung zu treffende Maßnahmen beschränkt bleiben muss. Damit geht es auch im Seeverkehr.
Gruß Volker Utzenrath
Jeder spinnt auf seine Weise - der eine laut der andere leise (Joachim Ringelnatz 1883 - 1934)
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Re: Label
[Re: Chris Wilting]
#6462
18.04.2008 07:06
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KWitomski
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Hallo Chris. Der Hinweis aus dem Verkehrsministerium macht mich dann ja doch etwas nervös, da unsere Gefahrzettel ebenfalls Werbeaufdrucke tragen. Hat schon mal irgend jemand Probleme mit solchen Gefahrzetteln während einer Kontrolle bekommen? Wird so etwas überhaupt geahndet? Während meiner Schulung habe ich gelernt, die Gefahrzettel müssen den Mustern im ADR entsprechen. Auch das Flammensymbol. (Ich hatte hierzu auch mal hier im Forum angefragt). Nun sieht das Flammensymbol in meiner ADR Ausgabe aber schon mal anders aus, als das auf den Infos des Verkehrsministeriums. Folglich habe ich geschlossen, dass gewisse Variationen wohl erlaubt sind, solange die Intention erkennbar ist. Und so ein kleiner Werbeaufdruck ändert doch nichts an der Aussagekraft des Gefahrzettels, oder?!? Gruß aus Herne, Kai Witomski
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Re: Label
[Re: KWitomski]
#6463
18.04.2008 15:26
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Claudi
Held der Gefahrgutwelt
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Meine bescheidene Meinung: ein Mini-Werbeaufdruck (zumal es nicht mal als Werbung zu betrachten ist ala "Kaufen Sie auch unsere tollen Gefahrgut-Koffer, jetzt nur x €!!!"), es handelt sich nur um die Angabe des Herstellers) ändert nichts an der Warnwirkung eines Gefahrzettels - genauso wie die Warnwirkung bei verschiedenen Flammen oder grinsenden Totenköpfen erhalten bleibt.
Aber ich sage immer, dass man mit der Spitzfindigkeit anderer rechnen sollte, es *könnte* sich jemand daran stören - wäre nicht das erste mal. Und irgendwo ist solche Spitzfindigkeit auch verständlich, denn wenn man alles zu locker sieht, rutscht man aus der Grauzone ins Abseits.
Ach so, Thema "alte" und "neue" Gefahrzettel: die alten, die man nicht mehr verwenden darf, sind die ohne Nummer in der unteren Spitze.
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