<Klugscheißermodus> Ein Explosionsschutzgutachten (Explosionsschuztdokument) wird erst erforderlich sein, wenn die Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV unter Berücksichtigung der TRGS 800 ergeben hat, dass explosionsgefährliche Atmosphären in gefahrdrohender Menge zu erwarten sind. Aber das meintest du wahrscheinlich ;-) . Und das dürfte unter den beschriebenen Randbedingungen nicht zu erwarten sein.</Klugscheißermodus>
Allen ein ungefährliches Wochenende.