Ausrichtungszeichen
#6469
15.04.2008 08:11
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krottendorfer
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Hallo Freunde des ADR! Vor kurzem transportierten wir ADR-Gut (UN3077) in Kisten aus Pappe, die mit Ausrichtungszeichen (Pfeile) gekennzeichnet waren. Aus Platzgründen wurden einige dieser Versandstücke liegend auf eine folierten Palette befördert. Bei einer Kontrolle wurden diese liegenden Versandstücke beanstandet. Vergehen nach 7.5.1.5: Wenn Ausrichtungspfeile vorgeschrieben sind ... Lt. 4.1.1.5 sind diese Ausrichtungspfeile ausschließlich nur bei flüssigen Stoffen vorgeschrieben und 7.5.1.5. ist daher nicht anwendbar. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/tongue.gif" alt="" /> Ich hoffe, ich liege mit meiner Ansicht richtig, oder?
LG Krottendorfer
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Re: Ausrichtungszeichen
[Re: krottendorfer]
#6470
15.04.2008 15:31
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Andreas_A
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Hallo,
würde ich auch so sehen - in 5.2.1.9.1 ist eine Liste mit Fällen, bei denen Ausrichtungspfeile vorgeschrieben sind, enthalten: Außenverpackung mit darin enthaltenen Innenverpackungen mit Flüssigkeiten, Einzelverpackungen mit Lüftungseinrichtungen, Kryoverpackungen.
Und in 4.1.1.5 sind die Ausrichtungspfeile noch mal ausdrücklich für Flüssigkeiten vorgeschrieben.
Also sind demnach für feste Stoffe keine Ausrichtungspfeile vorgeschrieben.
Der Wortlaut von 7.5.1.5 ist "Wenn Ausrichtungspfeile vorgeschrieben sind, müssen die Versandstücke in Übereinstimmung mit diesen Kennzeichnungen ausgerichtet werden."
Im vorliegenden Fall sind keine Ausrichtungspfeile vorgeschrieben, demnach ist 7.5.1.5 überhaupt nicht relevant.
Soweit meine 2 Cent, in der Hoffnung, dass der Kontrolleur nicht noch andere Stellen findet, die meine widerlegen.
Viele Grüße, Andreas Arnold
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Re: Ausrichtungszeichen
[Re: Andreas_A]
#6471
16.04.2008 09:14
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krottendorfer
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Danke für die klare Antwort, fühle mich in meiner Meinung bestätigt!
MfG Krottendorfer
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Re: Ausrichtungszeichen
[Re: krottendorfer]
#6472
16.04.2008 23:05
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Mark
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Hallo,
ich würde auch so argumentieren, doch fürchte ich, dass der Beamte damit nicht ganz zufrieden zu stellen sein wird:
Wenn keine Ausrichtungspfeile drauf müssen, warum kennzeichnet der Verpacker denn mit Ausrichtungspfeilen? Woher soll denn der Verlader wissen, dass die Ausrichtungspfeile da drauf sind, weil sie eigentlich nicht drauf gehören? - Dem Kontrollbeamten wird das genauso gehen.
Dann schau mal 5.2.1.9.3 an:
"Auf einem Versandstück, ..., dürfen keine Pfeile für andere Zwecke als der Angabe der richtigen Versandstückausrichtung abgebildet sein."
Grüße
Mark
Grüße
Mark
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Re: Ausrichtungszeichen
[Re: Mark]
#6473
17.04.2008 06:56
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AndyG
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Wenn die Beladung nicht mit Pfeilrichtung nach oben möglich ist würde ich die Pfeile der Einfachheit halber zukleben.
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Re: Ausrichtungszeichen
[Re: Mark]
#6474
17.04.2008 09:56
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krottendorfer
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Hallo Mark, der Hinweis 5.2.1.9.3 ist gut, aber: die abgebildeten Pfeile auf dem Versandstück dienen der richtigen Versandstückausrichtung, nicht für andere Zwecke. O.K. 7.5.1.5: Wenn Ausrichtungspfeile v o r g e s c h r i e b e n sind, müssen ... Nach deiner Interpretation könnte es lauten: Wenn Ausrichtungspfeile vorhanden sind ... dann wäre die Sachlage klar, aber bei UN3077 sind diese Pfeile nicht vorgeschrieben. Vielleicht kleinkariertes Denken, aber mir geht es um ADR eingehalten oder nicht.
LG Franz Krottendorfer
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Re: Ausrichtungszeichen
[Re: krottendorfer]
#6475
17.04.2008 16:48
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TDamm
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Hallo alle miteinander,
wenn tatsächlich Ausrichtungspfeile angegeben wurden, obwohl sie nicht vorgeschrieben sind, ist ein Verstoß gegen 7.5.1.5 ADR hinfällig. Allerdings stellt sich dann die Frage, ob man nicht den Verpacker wegen Verstoß gegen 5.2.1.9.3 ADR gemäß § 10 Nr. 9d iVm. § 9 Abs. 5 Nr. 1d (dd) zur Verantwortung ziehen sollte. Manche Tatvorwürfe stellen sich eben erst im weitern Owi - Verfahren heraus. Da wird eben das eine eingestellt und die Sache von neuem begonnen.
Mit freundlichen Grüßen Thomas Damm
Freundliche Grüße Thomas Damm
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Re: Ausrichtungszeichen
[Re: TDamm]
#6476
18.04.2008 08:09
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Gandalf
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Hallo zusammen, interessante Diskussion. dürfen keine Pfeile für andere Zwecke als der Angabe der richtigen Versandstückausrichtung abgebildet sein. Also das kann man auch so interpretieren, dass wenn Pfeile dauf sind, diese nur die Ausrichtung angeben und sonst nix, will heißen keine Pfeile die bspw. auf irgendetwas Besonderes hinweisen sollen oder so. Es stellt sich ja auch noch die Frage, hat der Verpacker die denn explizit draufgeklebt oder waren die schon auf den Kartons aufgedruckt? Hat nicht der Verlader falsch verladen, schließlich dienen Pfeile nur der Ausrichtungskennzeichnung. Er hätte sie also beachten müssen. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" /> Vielleicht wollte der Verpacker ja nur die Sicherheit erhöhen, weil er nicht wollte dass liegend befördert wird, obwohl es zulässig ist. Das ist ja nicht verboten. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" /> Gruß Gandalf
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Re: Ausrichtungszeichen
[Re: Gandalf]
#6477
18.04.2008 13:54
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krottendorfer
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Hallo Gandalf, ergänzend die Info, dass der Verpacker diese Pfeile nicht daraufgeklebt hat - großteils werden Verpackungen mit vorgedruckten Pfeilen verwendet, egal was verpacht wird. Nur handelt es sich dann m.E. nicht mehr um ADR-Vorschriften. MfG Krottendorfer
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Re: Ausrichtungszeichen
[Re: krottendorfer]
#6478
20.05.2008 10:08
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maiwaldtom
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Hallo Zusammen, ich kann zu dem Thema vll. was beisteuern, da ich mich in der Wellpappindustrie ein wenig auskenne. Oft werden die Richtungspfeile auch verwendet um die Wellenausrichtung der Wellpappe zu zeigen und dass die Kartons deshalb aus Stabilitätsgünden in dieser Richtung gestapelt werden sollen. Das ist besonders wichtig, wenn das Verpackte Gut selbst keine (mit-)tragende Rolle übernehmen kann.
MFG Maiwald
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