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Ausrichtungszeichen #6469 15.04.2008 08:11
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krottendorfer Offline OP
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Hallo Freunde des ADR!
Vor kurzem transportierten wir ADR-Gut (UN3077) in Kisten aus Pappe, die mit Ausrichtungszeichen (Pfeile) gekennzeichnet waren. Aus Platzgründen wurden einige dieser Versandstücke liegend auf eine folierten Palette befördert. Bei einer Kontrolle wurden diese liegenden Versandstücke beanstandet. Vergehen nach 7.5.1.5: Wenn Ausrichtungspfeile vorgeschrieben sind ...
Lt. 4.1.1.5 sind diese Ausrichtungspfeile ausschließlich nur bei flüssigen Stoffen vorgeschrieben und 7.5.1.5. ist daher nicht anwendbar. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/tongue.gif" alt="" />
Ich hoffe, ich liege mit meiner Ansicht richtig, oder?

LG
Krottendorfer

Re: Ausrichtungszeichen [Re: krottendorfer] #6470 15.04.2008 15:31
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Andreas_A Offline
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Hallo,

würde ich auch so sehen - in 5.2.1.9.1 ist eine Liste mit Fällen, bei denen Ausrichtungspfeile vorgeschrieben sind, enthalten:
Außenverpackung mit darin enthaltenen Innenverpackungen mit Flüssigkeiten, Einzelverpackungen mit Lüftungseinrichtungen, Kryoverpackungen.

Und in 4.1.1.5 sind die Ausrichtungspfeile noch mal ausdrücklich für Flüssigkeiten vorgeschrieben.

Also sind demnach für feste Stoffe keine Ausrichtungspfeile vorgeschrieben.

Der Wortlaut von 7.5.1.5 ist
"Wenn Ausrichtungspfeile vorgeschrieben sind, müssen die Versandstücke in Überein­stimmung mit diesen Kennzeichnungen ausgerichtet werden."

Im vorliegenden Fall sind keine Ausrichtungspfeile vorgeschrieben, demnach ist 7.5.1.5 überhaupt nicht relevant.


Soweit meine 2 Cent, in der Hoffnung, dass der Kontrolleur nicht noch andere Stellen findet, die meine widerlegen.

Viele Grüße,
Andreas Arnold

Re: Ausrichtungszeichen [Re: Andreas_A] #6471 16.04.2008 09:14
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krottendorfer Offline OP
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Danke für die klare Antwort, fühle mich in meiner Meinung bestätigt!

MfG
Krottendorfer

Re: Ausrichtungszeichen [Re: krottendorfer] #6472 16.04.2008 23:05
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Mark Offline
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Hallo,

ich würde auch so argumentieren, doch fürchte ich, dass der Beamte damit nicht ganz zufrieden zu stellen sein wird:

Wenn keine Ausrichtungspfeile drauf müssen, warum kennzeichnet der Verpacker denn mit Ausrichtungspfeilen? Woher soll denn der Verlader wissen, dass die Ausrichtungspfeile da drauf sind, weil sie eigentlich nicht drauf gehören? - Dem Kontrollbeamten wird das genauso gehen.

Dann schau mal 5.2.1.9.3 an:

"Auf einem Versandstück, ..., dürfen keine Pfeile für andere Zwecke als der Angabe der richtigen Versandstückausrichtung abgebildet sein."

Grüße

Mark


Grüße

Mark
Re: Ausrichtungszeichen [Re: Mark] #6473 17.04.2008 06:56
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AndyG Offline
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Wenn die Beladung nicht mit Pfeilrichtung nach oben möglich ist würde ich die Pfeile der Einfachheit halber zukleben.

Re: Ausrichtungszeichen [Re: Mark] #6474 17.04.2008 09:56
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krottendorfer Offline OP
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Hallo Mark,
der Hinweis 5.2.1.9.3 ist gut, aber:
die abgebildeten Pfeile auf dem Versandstück dienen der richtigen Versandstückausrichtung, nicht für andere Zwecke. O.K.
7.5.1.5: Wenn Ausrichtungspfeile v o r g e s c h r i e b e n sind, müssen ...
Nach deiner Interpretation könnte es lauten: Wenn Ausrichtungspfeile vorhanden sind ... dann wäre die Sachlage klar, aber bei UN3077 sind diese Pfeile nicht vorgeschrieben.
Vielleicht kleinkariertes Denken, aber mir geht es um ADR eingehalten oder nicht.

LG
Franz Krottendorfer

Re: Ausrichtungszeichen [Re: krottendorfer] #6475 17.04.2008 16:48
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TDamm Offline
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Hallo alle miteinander,

wenn tatsächlich Ausrichtungspfeile angegeben wurden, obwohl sie nicht vorgeschrieben sind, ist ein Verstoß gegen 7.5.1.5 ADR hinfällig. Allerdings stellt sich dann die Frage, ob man nicht den Verpacker wegen Verstoß gegen 5.2.1.9.3 ADR gemäß § 10 Nr. 9d iVm. § 9 Abs. 5 Nr. 1d (dd) zur Verantwortung ziehen sollte. Manche Tatvorwürfe stellen sich eben erst im weitern Owi - Verfahren heraus. Da wird eben das eine eingestellt und die Sache von neuem begonnen.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Damm


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Ausrichtungszeichen [Re: TDamm] #6476 18.04.2008 08:09
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Gandalf Offline
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Hallo zusammen,
interessante Diskussion.
Antwort auf
dürfen keine Pfeile für andere Zwecke als der Angabe der richtigen Versandstückausrichtung abgebildet sein.
Also das kann man auch so interpretieren, dass wenn Pfeile dauf sind, diese nur die Ausrichtung angeben und sonst nix, will heißen keine Pfeile die bspw. auf irgendetwas Besonderes hinweisen sollen oder so. Es stellt sich ja auch noch die Frage, hat der Verpacker die denn explizit draufgeklebt oder waren die schon auf den Kartons aufgedruckt? Hat nicht der Verlader falsch verladen, schließlich dienen Pfeile nur der Ausrichtungskennzeichnung. Er hätte sie also beachten müssen. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" /> Vielleicht wollte der Verpacker ja nur die Sicherheit erhöhen, weil er nicht wollte dass liegend befördert wird, obwohl es zulässig ist. Das ist ja nicht verboten. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Gruß Gandalf

Re: Ausrichtungszeichen [Re: Gandalf] #6477 18.04.2008 13:54
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krottendorfer Offline OP
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Hallo Gandalf,
ergänzend die Info, dass der Verpacker diese Pfeile nicht daraufgeklebt hat - großteils werden Verpackungen mit vorgedruckten Pfeilen verwendet, egal was verpacht wird.
Nur handelt es sich dann m.E. nicht mehr um ADR-Vorschriften.
MfG
Krottendorfer

Re: Ausrichtungszeichen [Re: krottendorfer] #6478 20.05.2008 10:08
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maiwaldtom Offline
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Neuling
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Beiträge: 2
Hallo Zusammen,
ich kann zu dem Thema vll. was beisteuern, da ich mich in der Wellpappindustrie ein wenig auskenne.
Oft werden die Richtungspfeile auch verwendet um die Wellenausrichtung der Wellpappe zu zeigen und dass die Kartons deshalb aus Stabilitätsgünden in dieser Richtung gestapelt werden sollen. Das ist besonders wichtig, wenn das Verpackte Gut selbst keine (mit-)tragende Rolle übernehmen kann.

MFG
Maiwald

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