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kleinstmengen gefahrgut in fertigprodukten
#644
07.03.2003 17:17
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Anonym
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Anonym
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hallo an alle ggb sind kundenpackungen wasch- oder reinigungsmittel, mit kleinstanteilen von gefahrgut grundsätzlich nicht dem ADR unterstellt, oder sollte man das schon prüfen? die kundenpackungen haben verschiedentlich gefahrensymbole, hauptsächlich Xi, reizend. so, wie beispielsweise spraydosen, die feuergefährlich sind. danke für ihre antworten
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Re: kleinstmengen gefahrgut in fertigprodukten
#645
10.03.2003 11:45
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Anonym
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Anonym
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Hallo Herr Hofer,was Sie hier aufzeigen, ist die Problematik des Kleinviehs das auch Mist macht.Liegen hier ursprünglich Freistellungen von den Gefahrgutvor-schriften vor, sei es nach 1.1.3 oder 3.3 oder GGAV o.a. so kommt es durch das Einsammeln zu einer Mengenanhäufung, wo dann die Gefahrgutvorschriften durchaus wieder greifen (leere ungereinigte Verpackungen), vorausgesetzt daß der Stoff unter Gefahrgut fällt und nur wegen der o.a. Vorschriften freigestellt war. Hier wird Ihnen eine Einzelfallprüfung wohl nicht erspart bleiben.
M.f.G. B. Senkel
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Re: kleinstmengen gefahrgut in fertigprodukten
#646
10.06.2003 22:58
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Registriert: Feb 2002
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AvDeventer
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Hallo miteinander, ich gebe zusätzlich zu bedenken, dass Mengen, abgepackt in kundenorientierten Verkaufstrailern, nicht dem ADR unterliegen;-)
Viele Grüße aus NRW
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Re: kleinstmengen gefahrgut in fertigprodukten
[Re: AvDeventer]
#647
12.06.2003 12:36
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gkleeberger
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Hallo, ich dachte immer, dass dies nicht von der Verpackungsart (hier kundenorientierte Verkaufstrailer) sondern von der Menge der verpackten Stoffe abhängt <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/icons/confused.gif" alt="" />
G.K.
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Re: kleinstmengen gefahrgut in fertigprodukten
[Re: gkleeberger]
#648
12.06.2003 14:00
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Registriert: Jan 2002
Beiträge: 316
Willi_Pape
Großmeister
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Großmeister
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Hallo Herr Kleeberger, gemeint ist wahrscheinlich die freigestellte Menge in einzelhandelsgerechte Verpackungen gemäß 1.1.3.1 Absatz a.
Mit freundlichem Gruß Willi Pape
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