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Re: Ausrichtungszeichen [Re: TDamm] #6479 25.10.2008 13:03
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Markus Offline
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Hallo zusammen,

dass 7.5.1.5 ADR nicht anwendbar ist, wenn die Ausrichtungspfeile nicht vorgeschrieben sind, ist sicherlich unstrittig.

Dennoch ist aus meiner Sicht auch kein Verstoß gegen 5.2.1.9.3 ADR gegeben, da es sich um ein Versandstück handeln müsste, 'das in Übereinstimmung mit diesem Unterabschnitt [Anm.: 5.2.1.9 ADR] gekennzeichnet' sein müsste. Das wäre ja bei festen Stoffen UN 3077 gerade nicht der Fall, da keine Kennzeichnung vorgeschrieben ist.

Zweck der Norm ist es doch zu verhindern, dass Versandstücke, für die Pfeile vorgeschrieben sind, noch mit weiteren Pfeilen gekennzeichnet werden, die zu einer Verwirrung führen könnten und somit die erforderliche Ausrichtung gefährdet würde.

Ich würde also eher dazu tendieren, dass in diesem Fall nicht ordnungswidrig gehandelt wurde.

Gruß Markus

Re: Ausrichtungszeichen [Re: Markus] #6480 16.12.2008 17:10
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bheuschen Offline
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Hallo Zusammen,

generell würde ich sagen, wenn sich Ausrichtungspfeile auf der Verpackung befinden, müssen diese beachtet werden . Liegt hier tatsächlich ein Fehler vor, so muß dies mit dem Absender geklärt werden . Der Fahrer der dieses Gut transportiert kann dies unmöglich wissen .
Desweiteren möchte ich 2 Punkte anmerken :
1) Es Handelt es sich nicht um Gefahrgut, da nach LQ 27 verpackt wurde, und somit müßen sich Ausrichtungspfeile auf der Verpackung befinden .
2) Falls es sich tatsächlich um Gefahrgut handelt, wurde eine Umverpackung benutzt, und diese muß ebenfalls mit Ausrichtungspfeilen versehen sein .

Mfg
Bernd

Re: Ausrichtungszeichen [Re: krottendorfer] #6481 26.01.2009 14:11
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DFK Offline
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So ganz nebenbei würde ich noch beim Prüfinstitut anfragen ob etwa die Kisten aus Pappe die Stapeldruckprüfung auch in einer anderen Orientierung bestehen.

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