Hallo Techniker,
ich benötige Euere Hilfe. In 7.3.1.13 ADR ist definiert, wann bei einem Container "größere Beschädigungen" vorliegen. Nun kann ich mir allerdings unter der Beschreibung:
mehr als eine Verbindungsstelle oder eine untaugliche Verbindungsstelle (z. B. überlappende Verbindungsstelle) in oberen oder unteren Querträgern oder Türträgern; ...
nichts vorstellen. Was versteht man unter "Verbindungsstelle".
Wahrscheinlich ist die Frage total einfach....
Für Euere Bemühungen herzlichen Dank und viele Grüße
Susann Miller