Hallo,
wir sind ein Unternehmen, welches nebenbei drei verschiedene Aerosole (Druckgaspackung) UN1950 vertreibt. Das Produkt wird von uns nicht hergestellt, sondern lediglich gekauft (Paletten mit 4G und 12 Dosen pro 4G)und wieder im gleichen Zustand verkauft. Da wir dieses Produkt weltweit verkaufen, werden alle Verkehrsträger in Anspruch genommen. Ich bin der GB in unserem Unternehmen und beachte nach ADR, IMDG und IATA DGR das Handling sowie den Versand. Jetzt habe ich aber ein gravierendes Problem. Mit der exakten Zusammenstellung der Produkte (chemische Zusammensetzung, Druck etc.) kenne ich mich nicht aus und bin daher bei der Klassifizierung auf die Angaben der Hersteller angewiesen (Fuer mich momentan sehr wichtig bei der Luftfracht). Ob die Verpackungen (nicht wiederauffüllbare Metallspraydosen in 4G) den einzelnen Anforderungen nach ADR, IMDG und vor allem IATA DGR gerecht werden, vermag ich ebenfalls nicht zu beurteilen. Alle nötigen Angaben auf den Dosen und Kartons sollten meiner Meinung nach auch vom Hersteller korrekt vorgegeben sein, allerdings habe ich schon Dinge aendern lassen muessen, da diese nicht angegeben wurden (Dies kann ich immerhin noch ueberprüfen). Wenn ich nur die Sicherheitsdatenblätter unserer Lieferanten (unter anderem 1x Frankreich + 1x Italien) anschaue wird es mir anders. Da werden Angaben gemacht die teilweise von Bestimmungen von 1996 sind. Ich als Versender der Ware an unsere Kunden bin am Ende fuer die Verpackung und die exakten Angaben ebenfalls verantwortlich, allerdings frage ich mich wie ich alles ueberprüfen soll. Momentan verlasse ich mich einfach auf die Angaben unserer Lieferanten. Die Sicherheitsdatenblätter unserer Lieferanten habe ich aktualisieren lassen. Sind die Angaben der Sicherheitsdatenblätter unserer Lieferanten ueberhaupt verbindlich ? Wir haben auch einen deutschen Lieferanten, bei dem ich denke, dass die Angaben schon korrekt sind, allerdings bei den beiden Auslaendern scheint die Sache mit den Vorschriften nicht so eng gesehen zu werden. Die Ware nach ADR abzufertigen stellt eigentlich kein Problem dar, da wir die Ware nach Kap 3.4 befördern und alle Vorschriften erfuellt werden. Bei der Seefracht und der Luftfracht sieht die Sache allerdings dann schon anders aus. Vielen Dank fuer Ihre Hilfe.
mfg.
Christian