Hallo zusammen,
5.3.2.2.1 ADR sagt bekanntlich:
Wenn wegen der Größe und des Baus des Fahrzeugs die verfügbare Fläche für das Anbringen der orangefarbenen Tafeln nicht ausreicht, dürfen deren Abmessungen für die Grundlinie auf 30 cm, für die Höhe auf 12 cm und für den schwarzen Rand auf 10 mm verringert werden.
Es wurde heute wohl ein Sattelauflieger vorgefunden, der hinten nur eine kleine WT trug. Habe kein Bild, habe den Auflieger nicht gesehen - er hatte wohl eine flache/ schmale/ kurze Bordwand. Man hätte sicherlich am Fahrzeugrahmen mittels Schweißungen und einer Halterung eine normal große WT anbringen können.
Liegt es nun im Ermessen der Kontrollorgane zu entscheiden, wann der Platz für eine große WT ausgereicht hätte (man sieht wohl auch schon mal Kleintransporter, die nur eine kleine WT haben, obwohl Platz ist)? Würde diese kleine WT, wenn beanstandet, dem Fahrzeughalter "angekreidet"? Inwiefern müsste sich ein Verlader verhalten, dem so ein Fahrzeug zum Beladen gestellt wird? Könnte der Fahrer Probleme bekommen?