Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
verkleinerte Warntafel #6504 18.04.2008 15:57
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,991
Claudi Offline OP
Held der Gefahrgutwelt
OP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,991
Hallo zusammen,



5.3.2.2.1 ADR sagt bekanntlich:



Antwort auf
Wenn wegen der Größe und des Baus des Fahrzeugs die verfügbare Fläche für das Anbringen der orangefarbenen Tafeln nicht ausreicht, dürfen deren Abmessungen für die Grundlinie auf 30 cm, für die Höhe auf 12 cm und für den schwarzen Rand auf 10 mm verringert werden.




Es wurde heute wohl ein Sattelauflieger vorgefunden, der hinten nur eine kleine WT trug. Habe kein Bild, habe den Auflieger nicht gesehen - er hatte wohl eine flache/ schmale/ kurze Bordwand. Man hätte sicherlich am Fahrzeugrahmen mittels Schweißungen und einer Halterung eine normal große WT anbringen können.



Liegt es nun im Ermessen der Kontrollorgane zu entscheiden, wann der Platz für eine große WT ausgereicht hätte (man sieht wohl auch schon mal Kleintransporter, die nur eine kleine WT haben, obwohl Platz ist)? Würde diese kleine WT, wenn beanstandet, dem Fahrzeughalter "angekreidet"? Inwiefern müsste sich ein Verlader verhalten, dem so ein Fahrzeug zum Beladen gestellt wird? Könnte der Fahrer Probleme bekommen?

Re: verkleinerte Warntafel [Re: Claudi] #6505 18.04.2008 18:27
Registriert: Mar 2007
Beiträge: 492
Mark Offline
Meister aller Klassen
Offline
Meister aller Klassen
Registriert: Mar 2007
Beiträge: 492
Hallo Claudi,

würde mich nicht wundern, wenn hier das volle Bußgeld fällig wird.

Ich sehe immer wieder Kleintransporter, die vorne links an der Stoßstange eine kleine Warntafel anbringen und an der rechten eine große Parktafel. Wenn rechts eine große Tafel dran geht, dann auch links!!

Im RSE wird als Beispiel für kleine Warntafeln ein PKW genannt, da kann ich das auch verstehen. Die andern probieren ihre Argumentationskraft mit den Kontrollbeamten.

Grüße

Mark


Grüße

Mark
Re: verkleinerte Warntafel [Re: Mark] #6506 23.04.2008 21:32
Registriert: Dec 2007
Beiträge: 15
F-Vogt Offline
Mitglied
Offline
Mitglied
Registriert: Dec 2007
Beiträge: 15
Hallo,
also bei einem Sattelauflieger, der mit einer verkleinerten Warntafel ausgerüstet ist und diese zur Kennzeichnung nach 5.3.2 eingesetzt wird, ist auf alle Fälle ein Bußgeld fällig. Nach 5.3.2.2.1 ist die kleine Warntafel ausschließlich bei Fahrzeugen zu verwenden, an denen wirklich kein Platz für eine Warntafel in "normaler" Größe vorhanden ist.
An Fahrzeugen der "Sprinterklasse" wird die verkleinerte Warntafel oft und gerne verbaut. Jedoch ist in der Regel auch bei diesen Fahrzeugen genug Platz für eine Warntafel der Größe 40 cm X 30 cm. Die verkeinerten Warntafeln dürften eigentlich nur an wesentlich kleineren Fahrzeugen angebracht sein-
z.B. VW Caddy oder Opel Combo usw.

Viele Grüße aus Thüringen
Frank


Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
Einstufung
ansteckungsgefährlicher Stoffe

von M.A.T. - 24.04.2025 16:04
Sendung Gerät mit Funkstrahlung
von M.A.T. - 24.04.2025 13:33
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3