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Lithiumbatterien UN 3090/3091 Sondervorsch. 188 #6632 04.06.2008 14:17
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ThomasH Offline OP
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Hallo an alle

wir Entwickeln ein neues Produkt in dem eine Lithiumbatterie CR 2450 enthalten ist. Diese werden auch einzeln und in Ausrüstungen verschickt. LI-Gehalt unter 1g und geprüft nach 38.3 sind die Batterien.
Nun die Frage zu der Sondervorschrift 188e.
Hier ist die Rede von Lithiumzellen und Lithiumbatterien. Wo ist hier der Unterschied?? Gibt es eine offiziellen Literaturhinweis der den unterschied zwischen Zelle und Batterie klar stellt?? Ich möchte gerne 20 Stk. Verpacken weiß nicht ob dies mit unsere CR 2540 LI-Knopfzelle geht.

Vielen Dank an alle

Thomas

Re: Lithiumbatterien UN 3090/3091 Sondervorsch. 188 [Re: ThomasH] #6633 10.06.2008 11:36
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Susann Miller Offline
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Hallo Thomas,

zu Deiner Frage hier folgende Definition:

Galvanische Zelle: Eine galvanische Zelle ist eine Vorrichtung zur spontanen Umwandlung von chemischer in elektrische Energie. Sie wird in Batterien und Akkumulatoren verwendet

Batterie: Eine Batterie ist ein elektrochemischer Energiespeicher und ein Wandler. Bei der Entladung wird gespeicherte chemische Energie durch die elektrochemische Redoxreaktion in elektrische Energie gewandelt. Die umgewandelte Energie kann von einem vom Stromnetz unabhängigen elektrischen Verbraucher genutzt werden.
In nicht wiederaufladbaren Primärbatterien sind die Reaktionen bei der Entladung nicht oder nur teilweise umkehrbar. Dagegen sind in wiederaufladbaren Sekundärbatterien (Akkumulatoren) die Entladereaktionen weitgehend umkehrbar, sodass eine mehrfache Umwandlung von chemischer in elektrische Energie und zurück möglich ist.

Der Begriff "Batterie" bezeichnet eine Zusammenschaltung mehrerer galvanischer Zellen. Umgangssprachlich wird der Begriff auch für einzelne galvanische Zellen verwendet.

Nachzulesen im Lexikon unter www.chemie.de.

Herzliche Grüße
Susann Miller

Re: Lithiumbatterien UN 3090/3091 Sondervorsch. 188 [Re: Susann Miller] #6634 24.06.2008 10:42
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ThomasH Offline OP
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Hallo

vielen Dank für die Antwort. Habe noch die folgende Info von einen Kollegen bekommen.

Die eindeutige Definition "Zelle" und "Batterie" findet sich
im BAM Handbuch 38.3 wieder; weiterhin ist in IATA Anhang A definiert:Zelle = Bauteil, welches ohne Hilfsmittel nicht als Batterie verwendet
werden kann
Batterie = verfügt über Pole zum Anklemmen.

Vielen Dank, besonderst an den Kollegen und alle anderen die sich den Kopf zerbrochen haben.

Thomas

Re: Lithiumbatterien UN 3090/3091 Sondervorsch. 188 [Re: ThomasH] #6635 25.06.2008 07:53
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Gandalf Offline
Held der Gefahrgutwelt
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Hallo ThomasH,
die Frage Gefahrgut ja/nein hat ja auch rechtliche Konsequenzen. Zumindest der Begriff Batterie ist rechtlich in der Batterierichtlinie definiert. Ich weiß aber nicht, ob dir das weiter hilft. BattRL
Gruß Gandalf


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