Gemäß Gefahrzettelmuster nach 5.2.2.2.2 ist in der unteren Ecke des Gefahrzettels die Ziffer 6 aufzubringen. Ist hier auch abweichend die Angabe der Ziffer 6.1 zulässig?
eindeutig nein, siehe die Bemerkung zu 5.2.2.2.1.3:
Bem. ... Für die Gefahrzettel der Klassen 4.1, 4.2 und 4.3 sowie der Klassen 6.1 und 6.2 darf nur die Ziffer 4 bzw. 6 in der unteren Ecke erscheinen (siehe Absatz 5.2.2.2.2).
Grüße GG1
Re: Gefahrzettel Nr. 6.1
[Re: GG1]
#667618.06.200811:53
Danke GG1, wenn ich in Abschnitt 5.2.2.2. richtig gelesen hätte, hätte ich das auch selbst erkennen müssen.... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" /> Sorry für die dann doch "blöde" Frage <img src="/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" />