Guten Morgen allerseits,
irgendwie stehe ich aufm Schlauch momentan, mir wurde einmal gesagt, das bei Gefahrgütern, die Innenverpackung nicht UN geprüft sein muß, wenn die Außenverpackung UN geprüft ist.
Kann mir jemand den Abschnitt nennen wo das steht ? Aus der 4.1.1.5. ff lese ich das so nicht raus.
Danke vorab
Marco