[i]Weil dies doch ein sehr spezielles Gebiet ist, habe ich einen Klasse 7-Fachmann direkt befragt. Horst Strecker, externer GeBe und Schulungsveranstalter für den Transport radioaktiver Stoffe, hat folgende Auskunft gegeben:[/i]
Nach § 6 GbV und Kap. 1.3 ADR kommt es auf den konkreten Tätigkeitsbereich an. Bezogen auf UN 2911 spreche ich folgende Tätigkeitsbereiche an:
[*]Feststellung des Grenzwertes für die Einstufung in UN 2911
[*]Verpackungsanforderungen
[*]Grenzwert für die Dosisleistung gemessen außen am Versandstück
[*]Kennzeichnung des Versandstücks
[*]Umverpackung
[*]Freistellung nach UA 1.1.3.6
[*]Inhalt des Beförderungspapiers
[*]Ausrüstung des Fahrzeugs
[*]Ladungssicherung[/LIST]
Für diese Themen setze ich bei der Erstschulung etwa [b]4 Stunden[/b] an.
Horst Strecker
Jahnstr. 28, 68642 Bürstadt
Tel. 06206/70 77 37