Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Seite 2 von 2 1 2
Re: Voraussetzung zum Unterschreiben der Shippers D. [Re: Lars Paterok] #6893 30.07.2008 09:38
Registriert: Jun 2003
Beiträge: 192
Udo Leithold Offline
Veteran
Offline
Veteran
Registriert: Jun 2003
Beiträge: 192
Hallo,

das kommt auf die Vertragsgestaltung an, siehe 1.2.1 ADR "Absender".
Es ist in § 1b GbV der Speditionsvertrag genannt, der muss abgeschlossen werden.
In der Begriffsbestimmung "Absender" ist Absender, wer im Vertrag dazu bestimmt wird.
Ich würde dies auch vom unmittelbaren Besitz der gefährlichen Güter abhängig machen. Werden die Güter z. B. beim Spediteur ein- oder zwischengelagert, so ist er dann unmittelbarer Besitzer und wird bei Weiterbeförderung zum Absender. Es muss aber eine Lagerung vorliegen nicht nur ein Umladen auf ein anderes Fahrzeug oder Verkehrsträger.

Gruß
Udo Leithold

Re: Voraussetzung zum Unterschreiben der Shippers D. [Re: Udo Leithold] #6894 30.07.2008 10:26
Registriert: Sep 2004
Beiträge: 48
L
Lars Paterok Offline OP
Spezi
OP Offline
Spezi
L
Registriert: Sep 2004
Beiträge: 48
Ok, vielen Dank!

Demnach müßte die Freistellung auf uns zutreffen, da wir
Absender sind und die Ware über den Spediteur direkt und
ohne Zwischenlagerung zum Empfänger befördert wird.

Gruß
Lars Paterok

Re: Voraussetzung zum Unterschreiben der Shippers D. [Re: Lars Paterok] #6895 30.07.2008 11:49
Registriert: Jun 2003
Beiträge: 192
Udo Leithold Offline
Veteran
Offline
Veteran
Registriert: Jun 2003
Beiträge: 192
Hallo,

hier liegt das Problem. Ihr seid Absender und nicht wie für die Freistellung erforderlich, der Auftraggeber des Absenders.
Die Spedition muss im Vertrag als Absender benannt werden.

Gruß
Udo Leithold

Re: Voraussetzung zum Unterschreiben der Shippers D. [Re: Udo Leithold] #6896 31.07.2008 08:03
Registriert: Sep 2004
Beiträge: 48
L
Lars Paterok Offline OP
Spezi
OP Offline
Spezi
L
Registriert: Sep 2004
Beiträge: 48
Ich denke, jetzt ist der Groschen gefallen!

Somit werden wir wohl doch nicht um einen GB
herum kommen.

Vielen Dank für die Aufklärung! ;o)

Grüße aus Bielefeld
Lars Paterok

Re: Voraussetzung zum Unterschreiben der Shippers D. [Re: Lars Paterok] #6897 23.09.2008 09:19
Registriert: Jun 2008
Beiträge: 1
Chiara Offline
Neuling
Offline
Neuling
Registriert: Jun 2008
Beiträge: 1
Der Auftraggeber des Absenders kann vereinfacht so erklärt werden:

Eure Firma bestellt bei der Firma X Gefahrgut mit der Vorgabe, dieses direkt an die Firma Y in Eurem Auftrag zu liefern, z.B. Rohstoffe zur Weiterverarbeitung oder auch Fertigprodukte direkt an den Kunden.

In diesem Fall tritt Eure Firma als "Auftraggeber des Absenders" auf.

Seite 2 von 2 1 2

Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
Einstufung
ansteckungsgefährlicher Stoffe

von M.A.T. - 24.04.2025 16:04
Sendung Gerät mit Funkstrahlung
von M.A.T. - 24.04.2025 13:33
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3