Muss d. Absender d. Transportfahrzg kontrollieren?
#6900
30.07.2008 13:53
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Hallo Unsere Geologen/Seismologen verschicken u.a. UN3090 Lithiumbatterien "LQ0" via Carnet ATA auf Strasse und Luft. Wir wissen nun welche Verpackungsvorschriften gelten, aber so viel ich gelesen habe, sind wir als Absender auch verantwortlich die Versandpapiere und die TransportFahrzeuge zu kontrollieren.
Wir hatten eine Speditionsfirma (inkl. Gefahrengutbeauf.) beauftragt, eine Palette UN3090 "LQ0" (!) via Carnet ATA von D nach CH und zurück zu verschicken. Schlussendlich tauchte ein Fahrer auf ohne erlaubnis für Gefahrenguttransport, ohne Feuerlöscher, etc. Nun behauptet die Spedition, dies sei rechtlich ok gewesen - glaube ich aber nicht!
Kann mir da jemand weiterhelfen? Hätte auf dem Beförderungspapier nicht stehen müssen, dass es sich um Gefahrengut handelt? Unsere Kartons waren zwar ordnungsgemäss verpackt und beschriftet, aber braucht der Fahrer nicht eine art Sondergenehmigung, Schild, Feuerlöscher, etc. ? Wo könnte ich das allenfalls nachlesen?
Wenn etwas passiert wäre oder der Zoll kontrolliert hätte, wäre dann der Absender oder der Fahrer verantwortlich gewesen?
vielen dank, d.ross Zürich
Zuletzt bearbeitet von Newcomer; 30.07.2008 14:07.
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Re: Muss d. Absender d. Transportfahrzg kontrollieren?
[Re: Newcomer]
#6901
30.07.2008 14:14
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KWitomski
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Hallo Newcomer. Bei einem schnellen Blick ins ADR fallen mir für eure Batterien folgende Sondervorschriften auf. 188: regelt die Freistellung von den ADR Vorschriften, wenn gewisse Lithiummengen nicht überschritten werden bzw. die Versandstücke besonders gekennzeichnet sind. 636: bezieht sich auf die Freistellung von den ADR Vorschriften für gebrauchte Batterien. Vielleicht hilft es dir, wenn du dir diese Sondervorschriften einmal genauer ansiehst. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />
Gruß aus Herne, Kai Witomski
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Re: Muss d. Absender d. Transportfahrzg kontrollie
[Re: KWitomski]
#6902
30.07.2008 14:52
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Hallo KWitomski
Danke für die schnelle Antwort. Die Sondervorschriften 188, 230, 310 und 636 sind uns bekannt. Leider können unsere speziellen Batterien nicht von der ADR freigestellt werden, da sie einen zu hohen Lithiumgehalt haben und die Bruttomasse einer Batterie mehr als 250g beträgt. Die Sondervorschriften helfen uns leider nicht weiter.
Gruss d.ross
Zuletzt bearbeitet von Newcomer; 30.07.2008 15:00.
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Re: Muss d. Absender d. Transportfahrzg kontrollie
[Re: Newcomer]
#6903
30.07.2008 14:58
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KWitomski
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Hallo Newcomer. Na, dann sieht es ja tatsächlich so aus, als wäre da was schief gelaufen. Es sei denn, ich habe noch eine Besonderheit übersehen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> Verantwortlich ist auf jeden Fall immer auch der Verlader. Dieser muss das Fahrzeug und den Fahrer kontrollieren: sind alle Gefahrgutvorschriften erfüllt, wie ADR-besch. des Fahrers, Feuerlöscher, Kennzeichnung des Fahrzeugs, Ladungssicherung, etc.
Gruß aus Herne, Kai Witomski
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Re: Muss d. Absender d. Transportfahrzg kontrollie
[Re: KWitomski]
#6904
30.07.2008 15:08
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Hallo KWitomski
Danke! Ich sehe das auch so, dass der Spediteur falsch liegt. Weist du zufällig, wo das im ADR steht (Kontrolle durch Verlader; Feuerlöscher, etc.)? Woher bekomme ich denn eine aktuelle ADR-Dokumentation, wo ich das Nachlesen könnte? Muss man das kaufen oder gibts auch eine aktuelle als Download?
Sorry, dass ich so viele Fragen stelle, bin ganz neu in dem Gebiet.
Danke und bis bald, d.ross
P.s. Vielleicht ist ja noch einem anderen Foren-Teilnehmer aufgefallen?
<img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
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Re: Muss d. Absender d. Transportfahrzg kontrollie
[Re: Newcomer]
#6905
30.07.2008 15:47
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GG1
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Hallo Newcomer, das ADR gibts beim BMVBS kostenlos zum runterladen: http://www.bmvbs.deDann "Verkehr", "Gefahrgut" und nach unten scrollen, dann "ADR 2007 verbesserte Downloadversion" Angaben zur Grundlage des Kontrollierens der Ausrüstung / des Fahrers gibts in 7.5; Angaben zu einigen Kontrollpunkten (auch den erforderlichen Feuerlöschern) in 8.1, hier wird auch auf die Grundlagen der Kennzeichnung nach 5.3 verwiesen. Im ADR ist es leider nicht so, daß alles schön hintereinander in der Reihenfolge der Ausführung steht (manchmal sind sogar 5 Finger zu wenig, um die Querverweise bis zu Ende festzuhalten). Grüße GG1
Zuletzt bearbeitet von GG1; 30.07.2008 15:48.
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Re: Muss d. Absender d. Transportfahrzg kontrollie
[Re: GG1]
#6906
30.07.2008 17:09
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Vielen Dank an alle!!!!!! Die Infos haben mir sehr geholfen! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/laugh.gif" alt="" />
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Re: Muss d. Absender d. Transportfahrzg kontrollie
[Re: Newcomer]
#6907
01.08.2008 10:21
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Susann Miller
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Hallo Newcomer,
evtl. erfolgte der Transport auch nach 1.1.3.6 ADR... dann hätte zumindest der Fahrer keinen ADR-Schein gebraucht und das Fahrzeug nicht gekennzeichnet werden müssen. Verladerpflichten u.a. wären natürlich trotzdem nicht außer acht zu lassen gewesen.
Herzliche Grüße Susann Miller
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Re: Muss d. Absender d. Transportfahrzg kontrollieren?
[Re: Newcomer]
#6908
01.08.2008 15:19
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Winklhofer
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Hallo Newcomer, da Sie offensichtlich in der Schweiz ansässig sind, sind für Sie auch noch die Schweizer Gefahrguttransportvorschriften des SDR sehr wichtig. Sie finden diese unter www.astra.admin.ch (Stichworte: Gefährliche Güter, Recht national). Grüße aus Ulm Alfred Winklhofer
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Re: Muss d. Absender d. Transportfahrzg kontrollieren?
[Re: Newcomer]
#6909
04.08.2008 09:56
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Erwin Sigrist
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Guten Morgen Sie sollten sich die Strafbestimmungen im SDR (3.Abschnitt) mal genau ansehen. http://www.astra.admin.ch/themen/schwerverkehr/00246/00408/index.html?lang=de . Auch nicht übersehen werden sollte Artikel 7 SDR welcher besagt, "wer gefährliche Güter versendet, muss sich vergbewissern, dass der Transport zu den in dieser Verordnung verlangten Bedingungen ausgeführt wird.". Wird das Fahrzeug, das Ihre Güter geladen hat, von der Polizei kontrolliert und man stellt Mängel fest, müssen Sie belegen können, dass das Fahrzeug bei Ihnen kontrolliert worden ist. Sie dürfen sich die Sache nicht so einfach machen! Freundliche Grüsse aus Zürich Erwin Sigrist
scienceindustries Wirtschaftsverband Chemie Pharma Biotech Zürich / Schweiz
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