Gefahrgut für alle Verkehrsträger gleich ?
#6939
01.08.2008 14:40
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Gandalf
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Hallo zusammen, überarbeite gerade ein Sicherheitsdatenblatt. In Abschnitt 14 sind ja entsprechende Angaben zum Transport zu machen. Da ich nur für Straße und Schiene ausgebildet bin, habe ich für die anderen Verkehrsträger keine Angaben vorgesehen mit dem Hinweis "Für diesen Verkehrsträger nicht klassifiziert". Jetzt habe ich mir gerade die Frage gestellt, ob die Einstufung nicht überall gleich ist; also Klasse, Benennung, UN-Nummer, Klassifizierungscode, Verpackunsgruppe. Oder gibts da vielleicht doch Unterschiede und ich lass die Angaben doch besser mit dem obigen Hinweis weg. Gruß Gandalf
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Re: Gefahrgut für alle Verkehrsträger gleich ?
[Re: Gandalf]
#6940
01.08.2008 15:41
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Rupert
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Hallo Gandalf!
Die Klassifizierung ist auf allen Verkehrsträgeren gleich, UN 1234 bleibt ja UN 1234. Die einzigen Besonderheiten wären halten ob die Beförderung verboten ist oder "marine pollutant". Nur weil du "nur" für Strasse und Schiene qualifiziert bist, heißt ja noch lange nicht dass du nicht in den anderen Regelwerken reingucken kannst.
Liebe Grüße Rupert
Have a nice day!
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Re: Gefahrgut für alle Verkehrsträger gleich ?
[Re: Gandalf]
#6941
04.08.2008 09:02
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Chris Wilting
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Hallo,
so einfach geht es nicht.
Oft sind die Einstufungen gleich, aber eben nicht immer.
Wir haben hier einen Stoff (mir fällt der Name gerade nicht ein), der eigentlich kein Gefahrgut ist, ausser bei der Binnenschifffahrt.
Dann kenne ich mehrere, die ADR und IMDG eingestuft sind, aber für RID und IATA verboten sind
Oder laut DOT eine Verpackungsgruppe haben und nach ADR nicht
Es gibt bestimmt noch mehrere Beispiele.
Also generell zu sagen, alle gleich, so einfach geht es nicht.
Gruß
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Re: Gefahrgut für alle Verkehrsträger gleich ?
[Re: Chris Wilting]
#6942
05.08.2008 14:39
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Gandalf
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Hallo zusammen, zunächst danke für die Antworten. Bin auch schon für Binnenschiffahrt und Seeschiffahrt weitergekommen. Wo kann ich die Sachen für den Luftverkehr nachlesen bzw. recherchieren. Speziell die Kriterien für die Zuordnung zu den einzelnen Gefahrklassen. Gruß Gandalf
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Re: Gefahrgut für alle Verkehrsträger gleich ?
[Re: Gandalf]
#6943
05.08.2008 15:51
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G. Homann
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Hallo Gandalf, die Angaben zur Klassifizierung findest Du in den IATA -DGR (International Air Transport Association - Dangerous Goods Regulations) Abschnitt 3. Info`s unter: IATA Deutschland Das Buch (oder auch CD-Version) wird jährlich neu herausgegeben. Gruß aus München Günther Homann
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Re: Gefahrgut für alle Verkehrsträger gleich ?
[Re: G. Homann]
#6944
05.08.2008 16:48
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Gandalf
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Hallo Herr Homann, vielen Dank. Auf der Seite war ich auch schon. Das Buch (oder auch CD-Version) wird jährlich neu herausgegeben. Gibts das nirgendwo online nachzulesen? Gruß Gandalf
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Re: Gefahrgut für alle Verkehrsträger gleich ?
[Re: Gandalf]
#6945
07.08.2008 10:48
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SafetyFirst
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Ein weiteres Beispiel für unterschiedliche Klassifizierung: Ein Stoff, der eigentlich kein GefGut ist, aber z.B. einen Piloten durch seinen Geruch beeinträchtigen kann, ist nach IATA ein Gefgut (Nummer weiß ich gerad nicht). Fazit also: Die Klassifizierung ist gleich - bis auf die Ausnahmen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" /> Andere Sache: Du möchtest schreiben: Für diesen Verkehrsträger nicht klassifiziert Hast Du keine Angst, es könnte verwechselt werden mit: "Keine Klassifizierung für diesen Verkehrsträger" im Sinne von "Kein Gefahrgut"? Ich tät's entweder weglassen oder so formulieren, daß es auch der letzte D... kapiert - ich meine natürlich: Auch der letzte unbedachte Mensch. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" /> Viele Grüße, SF
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Re: Gefahrgut für alle Verkehrsträger gleich ?
[Re: SafetyFirst]
#6946
07.08.2008 15:45
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Gandalf
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Hallo SafetyFirst, Ein weiteres Beispiel für unterschiedliche Klassifizierung: ... Fazit also: Die Klassifizierung ist gleich - bis auf die Ausnahmen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> Muss ich das jetzt verstehen? Die Bezeichnung "Für diesen Verkehrsträger nicht klassifiziert" stammt aus dem Standardsatzkatalog des BDI zur Erstellung von SDB's. Die beiden anderen Vorschläge sind dann: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften oder Transport verboten Für diese beiden Fälle müsste ich mir aber sicher sein. Ansonsten lieber die Formulierung "nicht klassifiziert". Gruß Gandalf
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