Ein weiteres Beispiel für unterschiedliche Klassifizierung:
Ein Stoff, der eigentlich kein GefGut ist, aber z.B. einen Piloten durch seinen Geruch beeinträchtigen kann, ist nach IATA ein Gefgut (Nummer weiß ich gerad nicht).
Fazit also: Die Klassifizierung ist gleich - bis auf die Ausnahmen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />
Andere Sache: Du möchtest schreiben:
Für diesen Verkehrsträger nicht klassifiziert
Hast Du keine Angst, es könnte verwechselt werden mit: "Keine Klassifizierung für diesen Verkehrsträger" im Sinne von "Kein Gefahrgut"?
Ich tät's entweder weglassen oder so formulieren, daß es auch der letzte D... kapiert - ich meine natürlich: Auch der letzte unbedachte Mensch. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Viele Grüße,
SF