Hallo GG-Experten,
für das nächste Treffen der Gemeinsamen Tagung des RID-Fachausschusse am 15.- 19.September 2008 hat Deutschland eine Änderung der SV 645 beantragt. Demnach soll zukünftig dem Beförderungspapier eine Kopie der Bescheinigung über die Klassifizierung von Feuerwerkskörpern von der zuständigen Behörde beigefügt werden. Bei Direktverkehren sehe ich hierbei kein Problem, jedoch bei Systemverkehren mit mehreren Umschlagsvorgängen stelle ich mir es sehr schwierig vor, an den Schnittstellen diese Bescheinigung den jeweiligen Packstücken zuzuordnen. Weiß jemand, ob es in solchen Fällen zulässig sein könnte, die Bescheinigung mit einer Versandtasche an das Packstück zu befestigen? Wäre meines Erachtens die einzige sichere Lösung.
Für Eure Einschätzung bedanke ich mich bereits im Voraus.