Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Seite 1 von 2 1 2
Rolle des Empfängers bei Rückgabe leerer Gasflasch #6956 05.08.2008 10:59
Registriert: Aug 2008
Beiträge: 1
B
bg538 Offline OP
Neuling
OP Offline
Neuling
B
Registriert: Aug 2008
Beiträge: 1
Geehrte Gefahrgutexperten,

Ein Schwimmbadbetreiber (Empfänger) erhält in regelmäßigen Abständen (ca. 10 Tagen) von seiner Lieferfirma 3 Flaschen (Leihflaschen) Chlorgas (UN 1017, Chlor, 2.3+8, ,)

Drei entleerte Gasflaschen werden am Stichtag durch den Bademeister, ordnungsgemäß vorbereitet, dem Fahrzeugführer übergeben.

Die Auslieferung des Gefahrgutes erfolgt im Verteilerverkehr.
Am Stichtag entladet der Fahrzeugführer beim Empfänger 3 gefüllte Gasflaschen persönlich und übergibt diese dem Bademeister.
Im Gegenzug erhält der Fahrzeugführer vom Bademeister 3 entleerte Gasflaschen, welche er dann wiederum persönlich und ordnungsgemäß in sein Fahrzeug verladet, und danach zum nächsten Kunden weiterfährt.

Dem Empfänger ist klar, dass er nach GGVSE Empfänger und Verpacker ist.

Ist der Empfänger im gegebenen Fall auch Verlader, mit allen Pflichten des § 9 GGVSE?

Die Definition des Verladers aus § 2, Nr. 4 Satz 2 GGVSE würde dahingehend zutreffen, dass der Schwimmbadbetreiber ein Unternehmen ist, das als unmittelbarer Besitzer das gefährliche Gut (3 entleerte Chlorgasflaschen) dem Beförderer (hier v.d.d. Fahrzeugführer) zur Beförderung übergibt.

Oder gibt's da was anderes, was mir noch nicht bekannt ist?

M. E. wurde Satz 2 wegen der potentiellen Konstellation
Absender - Speditionsvertrag - Spedition - Werksvertrag - Beförderer
und/oder
potentieller Zwischenlagerung des Gefahrgutes bei Dritten
in § 2 GGVSE eingefügt.


Schöne Grüße, bg538
Re: Rolle des Empfängers bei Rückgabe leerer Gasflasch [Re: bg538] #6957 05.08.2008 13:45
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 723
TDamm Offline
Meister aller Klassen
Offline
Meister aller Klassen
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 723
Hallo Herr bg538,

man muss hier zwei Beförderungsfälle unterscheiden, damit es klar wird. Für die vollen Flaschen ist der Betreiber des Schwimmbades der Empfänger. Da er aber leere ungereinigte Flaschen im Austausch zurücksendet ist er Verpacker, Verlader, Absender im Sinne der GGVSE für diese Flaschen.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Damm


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Rolle des Empfängers bei Rückgabe leerer Gasfl [Re: TDamm] #6958 05.08.2008 21:19
Registriert: Mar 2007
Beiträge: 492
Mark Offline
Meister aller Klassen
Offline
Meister aller Klassen
Registriert: Mar 2007
Beiträge: 492
Hallo TDamm,

ich seh das etwas anders. Verpacker ist der Bademeister nicht, da er die Flaschen weder befüllt noch die Kennzeichnung anbringt oder ändert. Das Entnehmen von Gefahrgut wird in den Definitionen nicht dem Verpacker zugeordnet.

Absender ist das Unternehmen, dass selbst oder für einen Dritten Güter versendet. Die Aufgaben des "Versands" der leeren Flaschen übernimmt die Spedition oder der Händler (der macht dann auch die Papiere etc.). Demzufolge ist der Bademeister auch nicht der Absender.

Da er als unmittelbarer Besitzer Gefahrgut übergibt ist er jedoch sehr wohl Verlader. Muss demzufolge auf Unversehrtheit der Flasche, Vorhandensein der Kappen, Lesbarkeit der Kennzeichnungen etc. achten. Außerdem muss er den Check nach 7.5.1 durchführen und ist demnach auch für die Ladungssicherung mitverantwortlich.

Es bleibt m.E. nur die Pflicht des Verladers.

Grüße

Mark


Grüße

Mark
Re: Rolle des Empfängers bei Rückgabe leerer Gasflasch [Re: bg538] #6959 06.08.2008 13:33
Registriert: Jun 2007
Beiträge: 302
W
Wolfgang Offline
Großmeister
Offline
Großmeister
W
Registriert: Jun 2007
Beiträge: 302
Hallo Mark,

Eine Frage:

Wer schließt das Flaschenventil bzw. schraubt die Schutzkappe auf die Gasflasche?

Gruß Wolfgang

Re: Rolle des Empfängers bei Rückgabe leerer Gasfl [Re: Wolfgang] #6960 06.08.2008 20:24
Registriert: Mar 2007
Beiträge: 492
Mark Offline
Meister aller Klassen
Offline
Meister aller Klassen
Registriert: Mar 2007
Beiträge: 492
Hallo Wolfgang,

gemäß 1.2.1 ADR und §2 Nr. 5 GGVSE ist "das Unternehmen" Verpacker," das die gefährlichen Güter in Verpackungen ... einfüllt und gegenbenfalls die Versandstücke zur Beförderung vorbereitet. Verpacker ist im Sinne dieser Verordnung ist auch das Unternehmen, das gefährliche Güter verpacken lässt oder das Versandstücke oder deren Kennzeichnung ändert oder ändern lässt"

In der Fabrik X gibt es eine "beauftragte Person", die dafür verantwortlich ist, dass das Chlor in dafür zugelassene Druckgefäße gefüllt wird. Diese Person sorgt auch für die richtige Kennzeichnung der Gasflasche. Hier werden auch Chlor in Laborgasflaschen (lecture buttle) gefüllt. Diese Flaschen müssen für den Versand besonders vorbereitet werden, da dies so nicht transportier werden dürfen. Hierfür sorgt diese Person für die richtige Umverpackung und sorgt auch für die richtige Kennzeichnung der Umverpackung.

Diese Person kann zur Rechenschaft gezogen werden (sprich Bußgelder), wenn falsche Gasflaschen verwendet werden oder die Kennzeichnung mangelhaft ist. Hierbei handelt es sich um den "VERPACKER".

Jetzt ändert sich die Kennzeichnung für Chlor im Jahr 2009 (es muss der Zettel 5.1 hinzu) und in der Zwischenhandlung Y gibt es eine Person, die meint die Kennzeichnung auf der Flasche zu ändern. Jetzt kann für die Kennzeichnung nicht mehr die Person der Fabrik X verantwortlich gemacht werden, jetzt ist die Person des Zwischenhändlers Y "VERPACKER".

Der Endverbraucher im Hallenbad Z, der der Chlorflasche nur Produkt entnimmt und bei dem im Tauschverfahren die leere Flasche wieder abgeholt wird, erfüllt die Definition "Verpacker" nicht. Das Öffnen und Schließen der Ventile und das Entfernen und Anbringen der Kappe ist ein normaler Vorgang, der beim "Auspacken" naturgemäß entsteht. Solange er nicht Produkt einfüllt oder die Kennzeichnung ändert, wird er nicht zum Verpacker. Ein Biertrinker wird ja auch nicht zum Braumeister, nur weil er Bier trinkt und anschließend die leere Flasche wieder zurückbringt.

Grüße

Mark


Grüße

Mark
Re: Rolle des Empfängers bei Rückgabe leerer Gasfl [Re: Mark] #6961 07.08.2008 09:45
Registriert: Jun 2007
Beiträge: 302
W
Wolfgang Offline
Großmeister
Offline
Großmeister
W
Registriert: Jun 2007
Beiträge: 302
Hallo Mark,

ich sehe das jetzt auch so. Laut Definition ist der Mitarbeiter des Schwimmbades tatsächlich nicht Verpacker. Auch wenn er bei den leeren, ungereinigten Gasflaschen das Verschließen des Ventils und das Aufbringen der Schutzkappe durchführt. Die Verantwortlichkeit für den ordnungsgemäßen Zustand (verschlossen,Schutzkappe etc.) der Flasche beim Transport bleibt aber bei der gleichen Person. Nur nicht als Verantwortlicher Verpacker, sondern als Verantwortlicher für das Verladen.
Ich hoffe nicht, dass in der Vergangenheit schon all zu viele Anzeigen gegen Verpacker wegen fehlender Schutzkappen oder beschädigter Gefahrzettel (bei Transport von leeren, ungereinigten Gasflaschen) gefertigt und auch bezahlt wurden.

Gruß Wolfgang

Re: Rolle des Empfängers bei Rückgabe leerer Gasfl [Re: Mark] #6962 07.08.2008 09:58
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 723
TDamm Offline
Meister aller Klassen
Offline
Meister aller Klassen
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 723
Hallo Mark,

Deine Argumente sind schon recht überzeugend. Jedoch ist eine leere ungereinigte Bierflasche keine Gefahrgutverpackung aus der eventuell eine Gefahr entstehen, kann wie zum Beispiel bei einem sehr giftigen Gas. Das ADR kennt nun mal die allg. Verpackerpflicht, dass leere ungereinigte Gefahrgutverpackungen genau so zu verschließen sind, wie im gefüllten Zustand. Diese Pflicht kann doch nicht dem einstmaligen "Befüller" auferlegt werden oder? Nach hiesiger Auffassung wird durch die (Teil-)Entnahme eines Gutes das ehemalige Versandstück verändert.


Mit freundlichen Grüßen
Thomas Damm


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Rolle des Empfängers bei Rückgabe leerer Gasfl [Re: TDamm] #6963 07.08.2008 11:06
Registriert: Mar 2002
Beiträge: 51
gkleeberger Offline
Vollmitglied
Offline
Vollmitglied
Registriert: Mar 2002
Beiträge: 51
Hallo,
Ich bin auch der Meinung, dass die Pflichten des Verpackers bei demjenigen sind, der nach dem Entleeren (oder auch nur Teilentleeren) die Ware zur Abgabe bereitstellt und als Einziger weiß, was in dem Gefahrgutbehälter ist (z.B. restentleert oder teilentleert), d.h. nur er ist in der Lage z.B ein richtiges Beförderungspapier auszustellen um damit die Ware korrekt zu übergeben.

Re: Rolle des Empfängers bei Rückgabe leerer Gasfl [Re: gkleeberger] #6964 07.08.2008 12:38
Registriert: Aug 2004
Beiträge: 325
G. Homann Offline
Großmeister
Offline
Großmeister
Registriert: Aug 2004
Beiträge: 325
Hallo zusammen,
ist ja mal wieder ein schöner Ball auf dem Spielfeld! Da kann man ja noch weiter philosophieren:
Die Gasvertreiber machen ja oft Vorgaben, wieviel Restdruck noch in den "leeren" Flaschen bei der Rückgabe vorhanden sein muß (z.B. bei medizinischem Sauerstoff oft 5 Bar), um Korrosionen im Flascheninneren vorzubeugen. Soweit klar, die "leere" Flasche ist gar nicht leer, also Gefahrgut. Dies ist aber nicht in allen Bereichen der Fall. Welche Gefahr geht den von einer wirklich absolut leeren Druckluft-, Sauerstoff- oder Stickstofflasche aus? Nämlich gar keine! Wir haben dann den Fall von "normaler Atemluft", ordnungsgemäß verschlossen in einer bauartgeprüften und zugelassenen Gefahrgutverpackung! Und was wäre, wenn auf diesem Metallhohlkörper mit nix drin ein beschädigter Gefahrzettel klebt??

Gruß aus München
Günther Homann

Re: Rolle des Empfängers bei Rückgabe leerer Gasfl [Re: G. Homann] #6965 07.08.2008 20:27
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 723
TDamm Offline
Meister aller Klassen
Offline
Meister aller Klassen
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 723
Hallo Herr Homann,

für solche leeren Gasflaschen der Gruppe A und O (Stickstoff, Luft etc) haben wir doch eine eigene Freistellung nach UA 1.1.3.2c ADR. Somit sind die leeren ungereinigten Flaschen, welche keine Gefahr bedeuten, sowie so nicht vom ADR betroffen.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Damm


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Seite 1 von 2 1 2

Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Umweltgefährdung....
von M.A.T. - 17.05.2025 17:35
Unterweisung nach 1.3 ADR / IMDG - Wer darf?
von M.A.T. - 16.05.2025 20:55
UN-Einstufung: Ab wann Sammel-UN?
von M.A.T. - 16.05.2025 20:41
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3