Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Container Packzertifikat #6998 12.08.2008 11:31
Registriert: Apr 2008
Beiträge: 10
D
dgr2008 Offline OP
Mitglied
OP Offline
Mitglied
D
Registriert: Apr 2008
Beiträge: 10
Hallo Zusammen,
wir haben eine Sendung, bestehend aus 2 Packstücken UN 3316 je 2 KG nach Finnland. Der Spediteur verlangte dafür ein unterschriebenes Packzertifikat. Die IMO wurde von uns erstellt und auch unterschrieben. Muss jeder Versender der dieses Fahrzeug belädt ein Packzertifikat unterschreiben ?
Vielen Dank im Voraus für schnelle Antworten
Gruss
Klaus

Zuletzt bearbeitet von dgr2008; 12.08.2008 11:40.
Re: Container Packzertifikat [Re: dgr2008] #6999 12.08.2008 12:10
Registriert: May 2005
Beiträge: 61
KWitomski Offline
Vollmitglied
Offline
Vollmitglied
Registriert: May 2005
Beiträge: 61
Hallo dgr2008.
Interessante Frage. Im Lehrgang habe ich gelernt, dass derjenige das Containerpackzertifikat unterschreibt, der den Container komplett belädt. Wie kann ich die korrekte Beladung bescheinigen, wenn nach mir noch jemand anderes seine Versandstücke in den Container verstaut und meine Versandstücke dabei umstellt? Standardfrage im Lehrgang war aber auch: Wo steht das? und da habe ich auf die Schnelle im IMDG nichts passendes gefunden. 7.5.2.7 besagt: "Der für das Packen einer Beförderungseinheit mit gefährlichen Gütern Verantwortliche muss ein "Container-Fahrzeugpackzertifikat" austellen..."
Und Kapitel 5.4.2 sagt da auch nichts anderes. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" /> Vielleicht liegt die Lösung in der Definition von "Packen"???
Wir halten es so, dass wir keine Packzertifikate unterschreiben, wenn wir den Container nicht selbst komplett beladen.
Gruß aus Herne,
Kai Witomski

Re: Container Packzertifikat [Re: KWitomski] #7000 19.08.2008 15:12
Registriert: Mar 2008
Beiträge: 186
exag Offline
Veteran
Offline
Veteran
Registriert: Mar 2008
Beiträge: 186
Hallo zusammen,

zunächst mal muss für jede Einheit die in den Seeverkehr geht ein Container-Packzertifikat bzw. eine Fahrzeugbeladeerklärung erstellt werden. Hintergrund ist die völkerrechtliche Vereinbarung namens SOLAS, in der in Kapitel VII Regel 4 steht, dass "die für das Packen/Verladen gefährlicher Güter verantwortliche Person" dieses Dokument vorlegen muss, und im Weitern heisst es, dass Einheiten ohne dieses Dokument nicht befördert werden dürfen. Die Reeder müssen also alle Einheiten ohne Packzertifikat stehen lassen.
In5.4.2.1 steht das Ganze dann nochmal, und in den Hinweisen zur Dokumentation steht, dass derjenige unterschreiben soll, der die Beladung abnimmt.
Damit kann der Packer oder jede andere Person die die Beladung abnimmt unterschreiben. In der Praxis gibt es nur bei Teilladungen manchmal Probleme. Wer Gefahrgut auf eine Einheit lädt, kann das Dokument auch unterschreiben (wenn es ordentlich gemacht ist, aber das sei mal voraus gesetzt). In dem Muster des Beförderungsdokument steht ja auch ganz klar, dass das Packzertifikat für die dort genannte Ladung gilt, also unterschreibt jeder für seine Partie, was auch machbar sein sollte. Viele setzen dazu "Bei Verlassen unseres Werkes" o.ä. und machen ein Foto als Bewies. Wird die Ladung umgestaut, muss derjenige neu unterschreiben der umgestaut hat. Gibt es dann im Hafen Probleme holt sich die Behörde meist eine Ladeliste, und dann kann man sehr schnell sehen wer was umgestaut hat und wer verantwortlich ist. Manchmal kommen Einheiten mit 10 oder mehr Packzertifikaten, was durchaus korrekt ist.
Um unterschreiben zu können, muss bei Teilladungen aber auch bekannt sein was schon drauf ist, sonst kann man z.B. die Trennung nicht bestätigen.
Nicht zu unterschreiben ist die ungünstigste Variante, weil dann die Gefahr groß ist dass die Einheit stehen bleibt. Außerdem ist die Unterschrift ja nicht nur für die korrekte Ladungssicherung, sondern z.B. auch für Beschriftung/Kennzeichnung/Schäden, und das kann nur der Absender bestätigen.
Und die Reeder können auch nicht weiterhelfen, das ist alleinige Sache des Logistikers bzw. Absenders.

Gruß von der Küste
Volker Utzenrath


Jeder spinnt auf seine Weise - der eine laut der andere leise
(Joachim Ringelnatz 1883 - 1934)

Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
ADR 2027
von Gerald - 02.05.2025 18:52
Berechnung Prüfdruck für Eignung Stahlfässer
von tsteinhauser - 02.05.2025 15:27
ADR 2025
von M.A.T. - 30.04.2025 15:42
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3