Hallo zusammen,
zunächst mal muss für jede Einheit die in den Seeverkehr geht ein Container-Packzertifikat bzw. eine Fahrzeugbeladeerklärung erstellt werden. Hintergrund ist die völkerrechtliche Vereinbarung namens SOLAS, in der in Kapitel VII Regel 4 steht, dass "die für das Packen/Verladen gefährlicher Güter verantwortliche Person" dieses Dokument vorlegen muss, und im Weitern heisst es, dass Einheiten ohne dieses Dokument nicht befördert werden dürfen. Die Reeder müssen also alle Einheiten ohne Packzertifikat stehen lassen.
In5.4.2.1 steht das Ganze dann nochmal, und in den Hinweisen zur Dokumentation steht, dass derjenige unterschreiben soll, der die Beladung abnimmt.
Damit kann der Packer oder jede andere Person die die Beladung abnimmt unterschreiben. In der Praxis gibt es nur bei Teilladungen manchmal Probleme. Wer Gefahrgut auf eine Einheit lädt, kann das Dokument auch unterschreiben (wenn es ordentlich gemacht ist, aber das sei mal voraus gesetzt). In dem Muster des Beförderungsdokument steht ja auch ganz klar, dass das Packzertifikat für die dort genannte Ladung gilt, also unterschreibt jeder für seine Partie, was auch machbar sein sollte. Viele setzen dazu "Bei Verlassen unseres Werkes" o.ä. und machen ein Foto als Bewies. Wird die Ladung umgestaut, muss derjenige neu unterschreiben der umgestaut hat. Gibt es dann im Hafen Probleme holt sich die Behörde meist eine Ladeliste, und dann kann man sehr schnell sehen wer was umgestaut hat und wer verantwortlich ist. Manchmal kommen Einheiten mit 10 oder mehr Packzertifikaten, was durchaus korrekt ist.
Um unterschreiben zu können, muss bei Teilladungen aber auch bekannt sein was schon drauf ist, sonst kann man z.B. die Trennung nicht bestätigen.
Nicht zu unterschreiben ist die ungünstigste Variante, weil dann die Gefahr groß ist dass die Einheit stehen bleibt. Außerdem ist die Unterschrift ja nicht nur für die korrekte Ladungssicherung, sondern z.B. auch für Beschriftung/Kennzeichnung/Schäden, und das kann nur der Absender bestätigen.
Und die Reeder können auch nicht weiterhelfen, das ist alleinige Sache des Logistikers bzw. Absenders.
Gruß von der Küste
Volker Utzenrath