Hallo liebe Gefahrgut-Gemeinde,
Punkt 1.9.5.4.3 im Anhang 2 zur SDR besagt folgendes:
"Die Menge der verschiedenen gefährlichen Güter (ausgenommen die in unbegrenzter Menge zugelassenen gefährlichen Güter), die in einer Beförderungseinheit enthalten sind, muss so begrenzt sein, dass "Q" den Wert 1 nicht überschreitet..."
Ich hätte in diesem Zusammenhang gerne gewusst, ob der errechnete "Q-Wert" im Beförderungspapier zu dokumentieren ist?
Tom
Zuletzt bearbeitet von DG-Solution; 20.08.2008 10:00.