Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Bergungsverpackung #7050 22.08.2008 14:26
Registriert: Aug 2008
Beiträge: 2
T
Traffic Offline OP
Neuling
OP Offline
Neuling
T
Registriert: Aug 2008
Beiträge: 2
Hallo,

vielleicht ist es möglich, dass mir jemand bei folgender Situation weiterhilft ?!

Gefahrgut Kl. 3, UN 1263, Farbe, VG II, Ein Gebinde einer Lieferung ist während des Transportes so beschädigt worden (kein Produktaustritt), dass nach einhelliger Auffassung (wir halten uns hier auch im Straßentransport an den "Leitfaden zur Beurteilung mängelbehafteter Versandstücke im Luftverkehr" der BAM) ein weiterer Transport nicht mehr zulässig ist.

Bei der Organisation des weiteren Vorgehens stießen wir auf verschiedene Herausforderungen :

Gemäß 6.1.3.1 ADR muss die verwendete Verpackung eine entsprechende Kennzeichnung aufweisen.
Dies sei erwähnt, da im Handel eine Vielzahl von Bergungsverpackungen angeboten werden, die wohl für eine Bergung geeignet sein mögen, jedoch nicht für die Bergung (Beförderung) von Gefahrgut zulässig sind, da sie eben diese Kennzeichnung (und somit auch Zulassung etc.) nicht aufweisen.


1.2.1 ADR
Begriffsbestimmung Bergungsverpackung

6.1.5.1.11 ADR
Demnach dürften als Bergungsverpackung gekennzeichnete Verpackungen (siehe 5.2.1.3 sowie 5.4.1.1.5) nur solche mit einer T-Codierung sein, und nicht etwa eine andere, deren Zulassung und Verpackungsanweisung des Herstellers dies erlauben (zusammengesetzte Verpackung / Füllmaterial etc.) würde ?

5.2.1.3 Bergungsverpackungen sind zusätzlich mit der Kennzeichnung "Bergung" zu versehen

5.4.1.1.5 Wenn gefährliche Güter in einer Bergungsverpackung befördert werden, ist im Beförderungspapier nach der Beschreibung der Güter hinzuzufügen : "Bergungsverpackung"

Darf jeder der sonst auch am Gefahrguttransport Beteiligten (gültige Schulung, "ADR-Schein" etc.) eine solche "Bergung" durchführen/veranlassen/daran beteiligt sein ?

Was ist noch zu klären / zu berücksichtigen ? Haben wir etwas übersehen ? Und wie sind eure Interpretationen ?

Danke für die Unterstützung

Re: Bergungsverpackung [Re: Traffic] #7051 22.08.2008 22:16
Registriert: Mar 2007
Beiträge: 492
Mark Offline
Meister aller Klassen
Offline
Meister aller Klassen
Registriert: Mar 2007
Beiträge: 492
Hallo,

Der Absatz, der die Grundlage für die Verwendung einer Bergungsverpackung gibt, wurde übersehen:

Die Verwendung von Verpackungen sind in Kapitel 4.1 beschrieben!

Der UA 4.1.1.18 ist betitelt "Verwendung von Bergungsverpackungen"
Hier wird beschrieben, was als Bergungsverpackung verwendet werden darf (nicht nur die teuren T-Verpackungen!) und es werden auch weitere Maßnahmen bzgl. des Verpackens in der Bergungsverpackung beschrieben.

Ach so, jeder der eine Bergung in eine Bergungsverpackung vornimmt wird natürlich zum "Verpacker" im Sinne des ADR und im Sinne der GGVSE und sollte auch entsprechend unterwiesen sein!

Ich hoffe, ich habe geholfen.

Re: Bergungsverpackung [Re: Mark] #7052 25.08.2008 16:21
Registriert: Aug 2008
Beiträge: 2
T
Traffic Offline OP
Neuling
OP Offline
Neuling
T
Registriert: Aug 2008
Beiträge: 2
Ich danke vielmals.


Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Während der Pause im Führerhaus schlafen
von M.A.T. - 28.04.2025 19:25
Interessante Stellenanzeige für FASi/Gb
von M.A.T. - 28.04.2025 15:17
LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3