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Label 11 auch bei LQ? #704 15.04.2003 15:45
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Schüle GU Offline OP
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Hallo Gefahrgutprofis,

für mich ergibt sich eine Unklarheit: Muss der Label 11 (Pfeile, Packstückausrichtung) auch bei begrenzten Mengen gemäß 3.4.6 aufgeklebt werden? Es handelt sich dabei meist um Flüssigkeiten (UN 1993, UN 1263, etc.) in Innenverpackungen mit Aussenverpackung. Das ganze als LQ-Menge.
Muss er nun drauf oder nicht? Wenn ja aufs Packstück, aber was wenn das ganze in einem weiteren Packstück (Palette mit Aufsatzrahmen) versteckt wird?

Danke!

Frank <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/icons/crazy.gif" alt="" />

Re: Label 11 auch bei LQ? [Re: Schüle GU] #705 16.04.2003 10:11
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Hallo..

Ich denke schon, wenn die Bedingungen nach ADR 5.2.2.1.12 gegeben sind.
Und wenn die Labels von den Packstücken verdeckt werden dann nochmals auf das Außenpackmittel.

Ich hoffe wenigstens ein bißchen geholfen zu haben,
David Rückert

Re: Label 11 auch bei LQ? [Re: Schüle GU] #706 17.04.2003 10:37
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Anderl Offline
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Hallo Herr Schüle,

rein nach dem ADR sehe ich das nicht so. Wenn die Voraussetzungen unter 3.4.3, 3.4.4 oder 3.4.5 entsprechend den zugeordneten LQ-Werten eingehalten sind, gelten die übrigen Vorschriften des ADR nicht.
D.h., die Kennzeichnung nach 3.4.4 c) ist ausreichend. Diese muss aber auch auf der Umverpackung wiederholt werden (3.4.7 ADR).

Wenn man die Mengen (wenn erlaubt) allerdings mit der Deutschen Post national versenden will, dann ist zusätzlich nach Punkt 15 der "Regelungen für die Postbeförderung von Gefährlichen Stoffen und Gegenständen" mit den Doppelpfeilen zu kennzeichnen.

Freundliche Grüße
Josef Anderl


Freundliche Grüße
Josef Anderl

Absolute Sicherheit gibt es nie - auch nicht mit Security!
Re: Label 11 auch bei LQ? [Re: Anderl] #707 18.04.2003 19:42
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Hallo..

Wer lesen kann ist halt klar im Vorteil (in diesem Fall Sie <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/icons/smirk.gif" alt="" /> )

Aber ich denke mal es ist nicht schlecht den Label trotzdem draufzuhaben v.a. wenn man die Fracht richtig verladen, gelagert, usw. haben möchte (einfach nur als nochmaliger Warnhinweis)

MfG
David Rückert

Re: Label 11 auch bei LQ? [Re: Anderl] #708 24.04.2003 14:44
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Ich schliesse mich der Meinung von Hr. Anderl vollständig an. Wenn die Voraussetzungen für die LQ-Regelungen gegeben sind, fallen die weiteren Bestimmungen der ADR ausser Betracht und der Zettel 11 muss nicht angebracht werden.
In der CH ist bei alpenquerenden Tunnel-Durchfahrten aber auch der Anhang 2 der SDR zu beachten, welcher auch die LQ-Mengen erfasst. Das Anbringen des Zettels 11 ist aber auch dort nicht verlangt.
Freundlicher Gruss
Albert Geier

Re: Label 11 auch bei LQ? [Re: Schüle GU] #709 08.09.2003 15:18
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Hallo

Wir versenden sehr viele "LQ-Pakete" mit einem privaten Dienstleister ab der CH nach ganz Europa. Diese Pakete werden nur mit dem Labe "LQ" gelabelt, nicht jedoch mit den Doppelpfeilen (die Pfeile sind auch nicht auf der Verpackung aufgedruckt). Wir hatten deswegen noch nie Probleme auf dem Transport.

Grüsse aus der CH

Markus

Re: Label 11 auch bei LQ? [Re: Schüle GU] #710 25.10.2003 15:56
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Kay Schmauder Offline
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Registriert: Oct 2003
Beiträge: 390
Hallo zusammen,

es ist zwar richtig das man die Top Pfeile nicht anbringen muss, nur denke ich wenn ich flüssige Güter auch LQ versende kann es nicht schaden diese (Pfeile) anzubringen, denn ich transportiere meine Milchflaschen ja auch nicht auf dem Kopf nach hause. (man stelle sich die sauerei vor) sollte eine nicht dicht verschlossen sein, oder.

Grüße vom Bodensee

Kay <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder

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