Verpackung von Gefahrgut Klasse 6.1
#7078
27.08.2008 18:11
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Dennis Beckmann
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Darf man für den Transport Gefahrgut der Klasse 6.1, UN 1490, das zur Zeit in gerade abgelaufenen Kunststofffässern lagert (in einem innenliegenden PE-Sack), in Papptromeln mit der Kennung UN 1G/Y/233/S umpacken? Wie gesagt, die Kunststofffässer sind nur Umverpackung um den PE-Sack. Könnte man den PE-Sack für den Transport auch in eine neuwertige Papptrommel mit oben genannter Kennung legen?
Wäre wichtig, daß schnell zu wissen.
Danke
Dennis Beckmann
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Re: Verpackung von Gefahrgut Klasse 6.1
[Re: Dennis Beckmann]
#7079
27.08.2008 18:58
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Marisa Somo
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Hallo, mit UN 1490 Kaliumpermanganat treffen dich Verpackungsvorschriften 4.1.4 und 4.1.10 mit P002, IBC08, B4 und MP2. Falls du die nicht vorliegen hast, melde dich nocheinmal. LG Marisa
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Re: Verpackung von Gefahrgut Klasse 6.1
[Re: Marisa Somo]
#7080
28.08.2008 10:02
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Dennis Beckmann
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Es tut mir leid, ich habe wohl die falsche UN-Nummer angegeben. Es handelt sich bei der Ware um 2,4,5-T-Potassium salt, CAS-Nr. 37784-57-2. Wir gehen aus von UN-Nummer 2761. Wäre es möglich das Produkt wie beschrieben in Papptrommeln zu transportieren?
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Re: Verpackung von Gefahrgut Klasse 6.1
[Re: Dennis Beckmann]
#7081
28.08.2008 19:36
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Claudi
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Hallo,
unter der genannten CAS-Nummer habe ich nichts gefunden.
Falls UN 2761 korrekt ist, würde es sich handeln um ORGANOCHLOR-PESTIZID, FEST, GIFTIG, also ein Schädlingsbekämpfungsmittel.
Es gilt Verpackungsvorschrift P002.
Papptrommeln (Fässer aus Pappe 1G) sind zulässig: -als Außenverpackung einer zusammengesetzten Verpackung, max. 400 kg (laut Bauartspezifikation eurer Fässer max 233 kg brutto), für alle Verpackungsgruppen möglich, Innenverpackungen aus Kunststoff müssen staubdicht sein oder -als Einzelverpackungen
In eure Y-codierten Papptrommeln darf kein Gefahrgut der Verpackungsgruppe I eingefüllt werden.
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Re: Verpackung von Gefahrgut Klasse 6.1
[Re: Dennis Beckmann]
#7082
28.08.2008 19:37
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Marisa Somo
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Hallo, sorry für die späte Antwort, aber tagsüber hab ich keine Zeit für Forum. Mit der CAS 37784-57-2 krieg ich nur: CAS# Not Found in ESIS (European chemical Substances Information System).
UN 2761 ORGANOCHLOR-PESTIZID, FEST, GIFTIG ist Klasse 6.1 und hat folg. Verpackungsvorschriften: Verpackungsgruppe I, P002, IBC07, MP18 Die Fässer aus Pappe, die genannt wurden mit 1G/Y/233/S sind ungeeignet, da Y nur für die Verpackungsgruppen II und III erlaubt sind.
Bitte prüf aber zuerst nocheinmal die Zuordnung zur UN-Nr. - kannst du nicht vom Hersteller ein Sicherheitsdatenblatt (material safety data sheet) bekommen ? Das würde die Sache wesentlich vereinfachen. LG Marisa
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Re: Verpackung von Gefahrgut Klasse 6.1
[Re: Marisa Somo]
#7083
28.08.2008 19:40
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Claudi
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@Marisa:
UN 2761 gibt es allen drei Verpackungsgruppen <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" /> - falls beim Fragesteller VG II oder III vorliegen, wären die vorhandenen Fässer aus Pappe (Y) OK.
Da hier nur Verpackungen zur Diskussion stehen (keine IBC, Feinstbleckverpackungen oder Großverpackungen), muss man sich nur die P002 anschauen. Diese lässt generell Papptrommeln zu, nur für VG I müsste diese natürlich X-codiert sein.
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Re: Verpackung von Gefahrgut Klasse 6.1
[Re: Claudi]
#7084
28.08.2008 21:19
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Marisa Somo
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Hallo, oups ist richtig, nicht so genau geschaut bei UN 2761, da gibts alle 3 Verpackungsgruppen.
Bei 2,4,5-T-Potassium salt geht es aber vermutlich um K-2,4,5-TCP Trichlorophenol, und das ist eher VG I, ev. UN 3345 ? Kriterium ist die LD (letal dosis) und die sollte im SDBL stehen. LG Marisa
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Re: Verpackung von Gefahrgut Klasse 6.1
[Re: Marisa Somo]
#7085
01.09.2008 19:02
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Heinz1
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Moin zusammen,
... und beim Verkehrsträger Luft kämen noch ein paar weitere Kleinigkeiten hinzu! Fragen über Fragen ...
Gruß aus Hamburg Heinz Balecke GGA-Team
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Re: Verpackung von Gefahrgut Klasse 6.1
[Re: Heinz1]
#7086
09.09.2008 11:34
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Dennis Beckmann
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Ich habe nochmals die Informationen zusammengetragen, die mir im Moment bekannt sind. Es handelt sich bei dem Produkt um
2,4,5-Trichlorophenoxyacetic Acid Potassium Salt
Chemische Struktur: C8H4Cl3KO3 Molekulargewicht: 293,57
Es ist ein Schädlingsbekämpfungsmittel, bzw. ein Mittel, um das Wachstum von Pflanzen zu kontrollieren.
Es handelt sich um UN-Nummer 2761 und Gefahrgutklasse 6.1. Dazu haben wir aus älteren Dokumenten den Hinweis "Ziffer 72" gefunden. Leider ist nirgends die Verpackungsgruppe eindeutig in unseren Dokumenten angegeben.
Kann man aus diesen Angaben irgendwie ableiten, wie das Produkt verpackt sein müßte, um es transportieren zu dürfen?
Wäre dankbar für eine Hilfestellung!
Dennis Beckmann
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Re: Verpackung von Gefahrgut Klasse 6.1
[Re: Dennis Beckmann]
#7087
09.09.2008 15:33
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Udo Leithold
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Hallo, nein geht nicht? Ein guter Rat: Schmeißt die alten Unterlagen weg und holt beim Hersteller ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt. Da sind alle Angaben drin und dann auch gleich das ADR 2007 und die ganzen anderen Vorschriften. Nur zum Nachlesen auch bei www.bmvbs.de - http://www.bmvbs.de/Verkehr/Gueterverkehr-Logistik-,1827/Recht-Vorschriften.htm. Auch die Angaben im Sicherheitsdatenblatt wurden die letzten Jahre geändert. Grund: Die "Ziffer 72" (flüssig) stammt aus einem URALT ADR und passt auch nicht zum Stoff, müsste dann eventuell "Ziffer 73" (fest) sein. Regelmäßig jedes ungerade Jahr wird das ADR geändert, kommt in ein paar Monaten wieder auf uns zu, und es hat sich so viel geändert, dass man kaum auf solche alten Daten vertrauen kann. Für die aktuelle Klassifizierung wird die Giftigkeit oder Verpackungsgruppe benötigt. Zur Not kann auch eine Verpackung mit "X"-Kennung verwendet werden, die gilt für alle Verpackungsgruppen. Gruß Udo Leithold
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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