ADR 2009
#7111
29.08.2008 12:25
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Gandalf
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Hallo zusammen, ich gerade so ein Schriftwerk zu den Änderungen ADR 2009 durchgesehen und dazu einige Fragen: 1. Wenn ich 5.3.6.1 richtig verstehe müssen bei umweltgefährdenden Stoffen in loser Schüttung Placards wie Symbol nach 5.2.1.8.3 am Fahrzeug angebracht werden oder? (Spätestens nach Ablauf der Ü-Frist) 2. Kap. 3.5: Sehe ich das richtig, dass sich die freigestellten Mengen drastisch reduzieren (30 g) ? Oder ist das ein Schreibfehler in meinem Schriftwerk? 3. Kann mir einer erklären welchen Sinn die Tunnelcodes haben, wenn ich die gem. 5.4.1.1.1 k nur angeben muss, wenn ich vorher weiß, dass Tunnel durchfahren werden? Alle die nix wissen fahren dann fröhlich weiter durch jeden Tunnel oder hab ich was nicht mitgekriegt? Gruß Gandalf
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Re: ADR 2009
[Re: Gandalf]
#7112
29.08.2008 13:23
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Claudi
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Ich sage mal nur etwas zu 2. und 3.:
zu 2.: Es wird ab 2009 eine neue Befreiungsmöglichkeit geben neben den Begrenzten Mengen (LQ) und der Freistellung nach 1.1.3.6. Diese freigestellten Mengen (unglückliche Begriffswahl!!) - im Englischen excepted quantities - kommen wohl aus der Luftfracht, haben aber auch dort nur eine recht geringe Bedeutung für die meisten Versender. Ich halte diese aufgrund der Existenz der LQ auf der Straße für überflüssig, aber aufgrund der Harmonisierung musste das wohl sein (?).
zu 3.: Andersrum wird ein Schuh daraus: ich darf auf die Angabe des Tunnelcodes verzichten, wenn sicher ist, dass kein Tunnel durchfahren wird. Im Zweifel (welcher Absender weiß schon, wo der Fahrer lang fährt?) würde ich den Tunnelcode immer eintragen.
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Re: ADR 2009
[Re: Claudi]
#7113
29.08.2008 14:49
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Gandalf
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Hallo Claudi, vielen Dank für deine Antwort. zu 2: Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Ich hab das irgendwie übersehen, dass 3.5 neu ist und hatte das als "Neufassung" von 3.4 im Kopf. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/crazy.gif" alt="" /> zu 3: Ich sehe das auch so, dass im Zweifelsfalle angegeben werden sollte. Aber das hätte sich der Verordnungsgeber doch einfacher machen können als "Muss"-Regel. Schließlich braucht man das ja auch nur aus der Tabelle 3.2 abschreiben. Warum macht man es dem Anwender noch schwerer als es sowieso schon ist? Ich glaub das werd ich nie verstehen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" /> Gruß Gandalf
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Re: ADR 2009
[Re: Gandalf]
#7114
22.09.2008 08:00
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Gandalf
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Hallo zusammen, nur für die die es interessiert. Nach Auskunft des BMVBS müssen künftig auch die Fahrzeuge für lose Schüttung (umweltgefährdender Stoffe) mit den Placards (Fisch und Baum) gekennzeichnet werden. Gruß Gandalf
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Re: ADR 2009
[Re: Gandalf]
#7115
22.09.2008 16:52
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Gerald
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Hallo Gandalf, um Deine 3. Frage zu beantworten, muss ich ersteinmal auf das ADR 2007 verweisen. In diesem wurde die neue Tunnelreglung eingeführt, aber leider hätte der Fahrer um den Tunnelbeschränkungscode zu erfahren, das ADR mitführen müssen, um bei Bedarf aus der Tabelle Kapitel 3 der Spalte 15 den Tunnelbeschränkungscode zu erfahren. Mit Einführung der neuen Tunnelreglung werden alle Tunnel (bis zum 31.12.2009) mit einen neuen Verkehrzeichen mit der Tunnelkategorie versehen, die Einführung dieses Verkehszeichen für die BRD erfolgte 2006 auf Grundlage der Wiener Konvesion. Die Beförder haben schon Anfang 2007 erklärt, wenn es keine Änderung im ADR 2009 zu diesem Thema gibt, dann schreiben Sie den Code freiwillig in das Beförderungspapier. Mir war schon klar warum, denn wenn der Fahrer die falsche Entscheidung trifft, und auf die Umleidungsstrecke fährt, dann ist dies mit höheren Kosten verbunden. Und somit macht die Aufnahme des Codes im Beförderungspapier nach ADR 2009 schon Sinn. Auch solltest Du beachten, das man nach der alten Reglung immer in das nationale Recht der einzelnen Länder schauen musste, und bei einer Fahrt durch mehrer Länder mit verschiedenen Tunneln kann dies schon ein umfangreiches Nachschlagen nach sich ziehen. Die lange Übergangszeit fand ich schon richtig, somit konnten noch Änderung vorgenommen werden. Denn auch die Tunelbeschränkungscode haben sich noch einmal in Ihrer Schreibweise geändert, z.B. aus "D1E" wurde "D/E", da die alte Schreibweise für den Ein oder Anderen zu Verwechslung mit den Führerschklassen führen konnte. Der Beförderer braucht seinem Fahrer nur eine Karte mit den Beziehungen der Tunnelkategorie zu den Tunnelbeschränkungscode mitgeben und der Fahrer wird die richtige Entscheidung treffen können. Ich will ja nicht abstreiten, das es in einzelnen Ländern für bestimmte Tunnel noch Besonderheiten geben wird, aber diese halten sich bestimmt im Rahmen.
Mit freundlichen Grüssen aus Unterfranken
Gerald
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: ADR 2009
[Re: Gerald]
#7116
23.09.2008 09:42
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Steffan
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Hallo Gerald, gibt es den schon einen Atlas oder Karte für Deutschland, wo die Tunnenkategorien angegeben sind.
Steffan
Die meisten Probleme lösen sich von alleine. Man darf sie nur nicht dabei stören!
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Re: ADR 2009
[Re: Steffan]
#7117
23.09.2008 09:55
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Gandalf
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Hallo Gerald, mir ist die Problematik schon klar. Deswegen verstehe ich ja nicht, warum man aus dem Tunnelcode keine Pflichtangabe im Beförderungspapier gemacht hat. Wieso diese Einschränkung "ist nur anzugeben, wenn vorher bekannt ist,dass Tunnel durchfahren werden". Wer weiß denn das vorher schon? Und was, wenn eine Umleitung gefahren werden muss? Diese Formulierung/Vorgabe ist doch wenig zielführend. Wir werden jedenfalls die Tunnelkategorie zwingend angeben. Und ich vermute viele Andere werden das auch so machen. Gruß Gandalf
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Re: ADR 2009
[Re: Steffan]
#7118
23.09.2008 18:05
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Gerald
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Hallo Steffan, einen Atlas oder eine Karte gibt es noch nicht. Und die Länder lassen sich noch etwas Zeit mit der Kategorisierung, muss ja erst bis 31.12.2009 fertig sein !!! Es soll in den verschiedenen Routenplanern einzug erhalten. Ich würde da aber etwas vorsichtig sein, sehen oder hören wir ja oft in den Nachrichten " .. Fahrer hat sich im Wald festgefahren oder ... Auto landete im Fluss". Ist also besser die Fahrer führen Blatt (am Besten einlaminiert) mit einer Tabelle mit den Beziehungen der Tunnelkategorie zu den Tunnelbeschränkungscode mit.
Mit freundlichen Grüssen aus Unterfranken
Gerald
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: ADR 2009
[Re: Gerald]
#7119
26.09.2008 08:48
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Claudi
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Ich meine auch, gehört zu haben, dass einige ADR-Staaten vermeldet haben, die Deadline 31.12.2009 zur Tunnelbewertung nicht einhalten zu können...
Übrigens ist der Tunnelcode quasi eine Muss-Regelung. Der Wortlaut in 5.4.1.1.1 k) wird lauten:
"...soweit zugeordnet, der in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 15 angegebene Tunnelbeschränkungscode in Großbuchstaben und in Klammern. Der Tunnelbeschränkungscode braucht im Beförderungspapier nicht angegeben zu werden, wenn vor der Beförderung bekannt ist, dass kein Tunnel mit Beschränkungen für die Beförderung gefährlicher Güter durchfahren wird."
Das heißt auf deutsch: Tunnelcode immer angeben, außer es ist sicher, dass kein Tunnel durchfahren wird. Es heißt nicht: lasst ihn weg, außer ihr wisst, dass der Fahrer durch einen Tunnel fährt. Ich bin da auch für eine schwarz-weiß-Regelung und deswegen werde ich empfehlen, den Tunnelcode IMMER einzutragen. Es ist relativ wenig Aufwand und spart einem im Nachgang Kopfzerbrechen.
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Re: ADR 2009
[Re: Claudi]
#7120
05.11.2008 15:14
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DJSMP
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Hat jemand die ungefähren Vorgaben für die Kategorisierung der Tunnel parat? Interessant wären vor allem folgende Fragen:
1. Ab wann ist ein Tunnel überhaupt ein Tunnel, der laut ADR zu kategorisieren ist? Also welche Länge muss der Tunnel haben, um ne Kategorie zu bekommen. Gehören lange Bauwerke / Brücken dazu? Man munkelt, dass der Tunnelzauber in Deutschland maximal 3-4 Tunnel überhaupt betrifft. Der Hamburger Elbtunnel wird sicherlich dabei sein, aber dann hört es bei meinem Verständnis für die Tunneleinstufung auch schon auf. Könnte mir maximal vorstellen, dass man sich erstmal auf alle Tunnel in Anlage 3 GGVSE stürzt, für die auch bisher schon Einschränkungen bestanden...
2. Welche Kriterien gelten bei den Einstufungen in Kategorien? Also warum wird ein Tunnel z.B. ein "D-Tunnel" und kein "C-Tunnel"? 1.9 ADR hält zwar für jede Kategorie eine Erklärung bereit (Explosion, Brand, Freiwerden von Giften) aber wie kann die Behörde abschätzen, ob nur durch Explosion eine Gefahr für den einzelnen Tunnel besteht oder auch z.B. Gefahr durch Gifte? Ich könnte mir Topografie, Fahrbahnbreiten, Rettungseinrichtungen, Verkehrsaufkommen als Kriterien vorstellen, aber eine Unterscheidung an Hand der Kategoriebeschreibungen erschließt sich mir nicht. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Hat jemand dazu Informationen? Es wäre ja z.B. sinnlos, wenn beispielsweise jeder Heizölhändler in Sachsen Tunnelcodes im Beförderungspapier stehen hat, wenn vielleicht nur im äußersten Norden und Süden Deutschlands die Tunnelgeschichte überhaupt zuschlagen würde.
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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