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Schriftliche Weisung ab 2009 #7139 30.08.2008 19:34
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Gerald Offline OP
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Hallo,
beim Lesen der Änderung für das ADR 2009 ist mir unter 5.4.3.4 " Schriftliche Weisung" auf der ersten Seite aufgefallen, das bei der 7. Strichaufzählung steht, " sofern dies gefahrlos möglich ist, Feuerlöscher verwenden, um kleine Brände/Brandquellen in Reifen , in Bremsen und im Motorraum zu bekämpfen;".
Bis jetzt war ich immer der Meinung, das Reifenbrände nicht gelöscht werden sollen, sondern man weiter fährt, damit der Reifen abgefahren wird.
Oder wie seht Ihr das?

Mit freundlichen Grüssen aus Franken

Gerald


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Schriftliche Weisung ab 2009 [Re: Gerald] #7140 02.09.2008 16:18
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UHeins Offline
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Bei Autobahnfahrten ist da sicher etwas dran. Ich frage mich nur, wie das auf z.B. Landstraßen gehen soll, wo doch gelegentlich mal eine Ampel oder ein anderes Hindernis mindestens zu Langsamfahrt zwingt. Dann ist es doch ein gutes Gefühl, einen (oder zwei) Feuerlöscher dabei zu haben!


----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----
Re: Schriftliche Weisung ab 2009 [Re: UHeins] #7141 04.12.2008 14:40
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Bruesewitz Offline
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Hallo Gefahrgutkollegen,
wir sind gerade am Übersetzen (unter 5.4.3.4 ADR )an der Stelle "Für bestimmte Klassen vorgeschriebene zusätzliche Ausrüstung": Dort steht unter Vermerk (Kleinbuchstabe c), dass Schaufel, Kanalabdeckung und Auffangbehälter nur für Gefahrzettel Nummer 3, 4.1, 4.3, 8 und 9 vorgeschrieben sind.
Hier nun meine Andacht: Für Gefahrzettel Nr. 6.1 gilt dies nicht? Wenn ich den französischen Text lese und versuche zu verstehen, so komme ich zu einem ganz anderen Ergebnis. Heisst dies, es gibt doch Länderunterschiede? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />


Brüsewitz
Re: Schriftliche Weisung ab 2009 [Re: Bruesewitz] #7142 04.12.2008 19:00
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GG1 Offline
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Hallo Herr Brüsewitz,

in der Tat, das ist etwas verwirrend. Noch verwirrender wird es aber, wenn man sich die französische Version der Änderungen anschaut, die das BMVBS aus unerfindlichen Gründen im Internet stehen hat:

http://www.bmvbs.de/Anlage/original_1054817/ADR-Aenderungen-2009-Anlageband.pdf

Ab der vierten Seite ist das Ding wie gesagt in französisch und unter 8.1.5.3 wird auf Fußnoten verwiesen, die es gar nicht gibt...

Im deutschen Vorschlag wurden damals explizit Gefahrzettelnummern genannt und 6.1 ist da nicht dabei. Bleibt abzuwarten, wie das ausgeht.

Grüße
GG1

Re: Schriftliche Weisung ab 2009 [Re: GG1] #7143 05.12.2008 09:08
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Gandalf Offline
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Hallo GG1,
Antwort auf
Bleibt abzuwarten, wie das ausgeht
Viel Zeit bleibt da aber nicht mehr. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />
Gruß Gandalf

Re: Schriftliche Weisung ab 2009 [Re: Gandalf] #7144 05.12.2008 09:50
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Bruesewitz Offline
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Hallo Gefahrgutkollegen,
wenn ich mir aus einem anderen Beitrag die nachfolgende Internetverknüpfung mit den schriftlichen Weisungen anschaue, so entsprechen diese bezüglich der Bemerkung c dem deutschen Text. Für mich bleibt nur weiterhin diskussionswürdig, warum bei Gefahrzettel Nr. 6.1 Schaufel, Kanalabdeckung und Auffangbehälter NICHT als Ausrüstung mitgenommen werden muss.
Der französische Text im Bundesanzeiger und unter der BMVBS Seite steht im Widerspruch zu der Internetseite:
Web Seite

Ein baldiges schönes Wochenende


Brüsewitz
Re: Schriftliche Weisung ab 2009 [Re: Gandalf] #7145 05.12.2008 11:23
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GG1 Offline
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Hallo Gandalf,

daß nicht mehr viel Zeit bleibt ist klar, aber bei der bekannten Geschwindigkeit der entsprechenden Kränzchen...

Der VCI hat kurz vor der entscheidenden Sitzung in der die neuen schriftlichen Weisungen angenommen wurden auch noch Vorschläge eingebracht und Deutschland daher die Einrichtung einer Arbeitsgruppe, welche diese bearbeiten soll, vorgeschlagen. Die Mehrheit der Teinehmer hat dann aber entschieden, die schriftlichen Weisungen - mit kleinen Änderungen - in der vorliegenden Fassung anzunehmen.

Auf der anderen Seite sehe ich in der neuen Form eine deutliche Vereinfachung, die sicherlich noch einiger Korrekturen bedarf. Daß eine Kanalabdeckung bei einem festen Klasse 8 Stoff eher unnötig ist, liegt auf der Hand. Wenn ich dann aber bedenke, mit welcher Schutzkleidung die Feuerwehr bei einem Gefahrgutaustritt vorgeht, dann habe ich so meine Bedenken einen Fahrer mit Bordmitteln arbeiten zu lassen. Auch wenn es so schön heißt "soweit gefahrlos möglich" - wer kann aus dem Stand die möglichen eventuellen Langzeitwirkungen abzuschätzen?

Grüße
GG1

Re: Schriftliche Weisung ab 2009 [Re: GG1] #7146 05.12.2008 12:14
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Steffan Offline
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Ab Seite 119 beginnt die Übersetzung.

Schönes WE


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