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Einmal kurz vorstellen und schon ne Frage! #7167 04.09.2008 15:26
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Nadine NL Offline OP
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Hallo miteinander!

Ich war hocherfreut für jeden "Quatsch" ein Forum zu finden. Das es auch beruflich geht, habt ihr mit dem Forum beweisen. Sehr toll, habe mich direkt angemeldet und ein wenig herumgestöbert und nun hab ich auch schon eine Frage.
Ich muss etwas ausholen:

In meinem Seminar habe ich gelernt:
Gefahrgutbeauftragte = Seminar 5 Tage lang mit anschließender Prüfung
Beauftragte für Gefahrgut = Seminar 2 Tage ohne Prüfung (ICH)
Verantwortliche Personen = Mitarbeiter, die durch die o.g. Personen geschult worden sind.

Nun muss ich eine Standardarbeitsanweisung korrektur lesen.
Titel: Gefahrgut (wie kann es auch anders sein)
Dort steht nun von meiner "Vorgesetzten" Gefahrgutbeauftragten die Definiteion, sie sei die Beauftragte für Gefahrgut, ich wäre die bestellte beauftragte Person und die verantwortlichen Personen sind nun die beauftragten Personen.

Ihr werdet euch nun fragen, warum ich nicht direkt zu meiner Vorgesetzten Gefahrgutbeauftragten gehe und nachfrage....sie liegt im Krankenhaus und ich hab nun die komplette sch..Verantwortung.

Fakt ist doch, dass die Bezeichnungen total verwirrend sind, oder?
Mal heisst es Gefahrgutbeauftragte, dann wieder Beauftragte für Gefahrgut.
Dann heisse ich Beauftragte für Gefahrgut und nun Bestellte beauftragte Person.

Ich bin total verwirrt und hoffe ihr könnt mir etwas Klarheit verschaffen, wie die Bezeichnungen nun richtig heissen.
Da ich die schriftlichen Anweisungen korrektur lesen muss, bringt das natürlich nicht viel, wenn ich noch nicht einmal selber genau weiss, wie das nun heisst.


Sorry, ich hab ganz schon viel geschrieben!
Ich bitte um Nachsicht, um Hilfe und wünsche euch allen einen schönen Tag!!

Kölsche Grüße

Nadine <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Re: Einmal kurz vorstellen und schon ne Frage! [Re: Nadine NL] #7168 04.09.2008 16:18
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Gandalf Offline
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Hallo Nadine NL,
die Bezeichnungen in eurer Anweisung sollten schon mit denen der GbV übereinstimmen um eben solche Missverständnisse zu vermeiden. Dort gibt es den Gefahrgutbeauftragten (auch Sicherheitsberater ...), die beauftragten Personen und die sonstigen beauftragten Persoenen (s. § 1a). Es können auch mehrere Gb bestellt werden, es muss nur klargestellt werden, wer was macht. Bist du denn auch als Gb bestellt worden oder nur deine Vorgesetzte? Oder bist du tatsächlich als beauftragte Person bestellt (mit den Verantwortlichkeiten?)
Gruß Gandalf

Re: Einmal kurz vorstellen und schon ne Frage! [Re: Nadine NL] #7169 05.09.2008 08:36
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gkleeberger Offline
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Hallo Nadine,

für einen Anfänger ist das Ganze wirklich schwer zu verstehen.
Hier ein Versuch, das Thema mit meinen Worten zu erläutern:

"Gefahrgutbeauftragter" (Gb)ist die gesetzlich vorgeschriebene Beratungs- und Kontrollfunktion im Unternehmen.

"Beauftragte Person" (BP)ist automatisch die Person, die einen Bereich/Abteilung eigenverantwortlich leitet, z.B. Versandleiter od. Leiter Abfallbereich (i.d.R. Abteilungs- oder Bereichsleiter).

"Beauftragte Person" kann aber auch eine Person werden, der die Unternehmerpflichten für einen Bereich "ausdrücklich übertragen" werden z.B. Fuhrparkleiter od.- ähl. ohne Abteilungsleiter zu sein.
Dabei ist zu beachten:
a) diese Verantwortungsübertragung muss schriftlich erfolgen und
b) die Pflichenübertragung muss sozialadäquat sein(z.B. mit eigenem Budget usw.)
Dies schließt aus, einen Staplerfahrer zur "Beauftragten Person" zu machen.

"Sonstig verantwortliche Personen", (svP)(nicht sonstig Beauftagte Personen) werden geschult oder unterwiesen und handelt "grundsätzlich im Auftrag einer "Beauftragten Person".
z.B. Verpacker, Entsorger, Staplerfahrer usw.)
Daher leitet sich auch die Pflicht ab, geeignete Arbeitsanweisungen zu erstellen.

Nun zur Aufgabenverteilung:
Der Gb hat u.a. Beratungs-, Hinweis- und Kontrollpflichten und soll bei Gefahrgutrelevanten Vorgängen durch die "BP" gehört werden.
Die BP erfüllt mit Unterstützung des Gefahrgutbeauftragten die seinem Bereich betreffenden Gefahrgutgesetze, deshalb auch die Forderung nach ausreichenden Kenntnissen für diesen Personenkreis.
Er trägt die gesamte Verantwortung für die Gefahrguttätigkeiten in seinem Bereich und ist auch dann Normadressat für Anhörungsbögen (Bußgeldbescheid).
d.h. die BP muss seine Gefahrgutorganisation wasserdicht machen, damit keiner seiner "svP's" Schulterzuckend sagen kann: das hat mir keiner gesagt und eine Arbeitsanweisung (AA) dafür gibt es nicht.

Das ist meiner Meinung nach eine Interpretation zu den Verantwortlichkeiten. Sicherlich sind Ergänzungen oder Verfeinerungen möglich, aber vielleicht hilft es Ihnen oder auch anderen hier im Forum weiter.

Mit freundlichen Grüßen
aus Unterfranken in Bayern
G. Kleeberger

Re: Einmal kurz vorstellen und schon ne Frage! [Re: gkleeberger] #7170 05.09.2008 09:58
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Nadine NL Offline OP
Neuling
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Neuling
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Beiträge: 2
Hallo nochmal,

prima, dass ich nun meine Meinung bestätigt bekomme.
Das ist so verwirrend, wenn meine Vorgesetzt ständig mit den Begriffe jongliert, wie es ihr gerade passt. Wenn es um Milch verkaufen gehen würde, wäre mir das ja egal, aber es geht um Gefahrgut und wir haben leckere Klasse 6 Güter bei uns. Ist ja nicht so, dass es harmlose Stoffe sind.

Vielen Dank!!!

PS: Wer ist eigentlich Anfang Oktober in Berlin bei dem Symposium Gefahrgut?
Vielleicht kann man sich ja treffen?

Grüße aus Köln!

Nadine


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