Wenn nur die Behörde klassifizieren darf ...
#7249
01.10.2008 12:24
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Thomas Lutz
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"Was lange währt, wird gut" , sagt bekanntlich ein altes deutsches Sprichwort - Aber wenn es um Klassifizierung von Gefahrgut geht, trifft dies leider bislang nicht zu ! Ganz besonders schwierig wird es dann für denjenigen, der eine Gefahrgutklassifizierung benötigt, die nach Buchstabe und Gesetz nur von einer dafür benannten nationalen Behörde vorgenommen werden darf. Die Kap. 2.2.41.1.9 bis 2.2.41.4 beschreiben solche Stoffe und Zubereitungen "Selbstzersetzliche Stoffe" und dann gibt es ja auch noch die Sondervorschrift 215 im Kap. 3.3.1 , die sich mit einer den selbstzersetzlichen Stoffen verwanden Gruppe "Azodicarbonamidzubreitungen UN 3242" beschäftigt. Untersuchungen bei Behörden sind wichtig aber in der Regel auch sehr teuer und zeitaufwendig. Vielen Herstellern von Zubereitungen auf dem weltweiten internationalen Markt ist dies offenbar ein Dorn im Auge und so findet man immer wieder Produkte, die offenbar zur Erlangung eines Wettbewerbvorteiles nicht richtig klassifiziert werden ( ob nun bewusst oder unbewusst sei an dieser Stelle in den Raum gestellt ). Leider helfen in dieser Problematik auch die in den "Recomendation on the TRANSPORT OF DANGEROUS GOODS Model Regulations" der UNITED NATIONS im Chapter 2.4 dargestellten Regulierungen nicht, dieses seit Jahren bekannte Problem zu beheben. "Wo kein Kläger, da kein Richter" , heisst es in einem weiteren Sprichwort. Nur wer will schon gern einen Mitwettbwerber öffentlich an den Pranger stellen ? Vielleicht geht es ja auch anders und man findet sich über dieses Forum in einem engeren Kreis wieder, um gemeinsam nach Lösungen zum Nutzen aller davon Betroffenen zu suchen und etwas mehr Klarheit und Licht in dieses nach m.M. nach wie vor sehr sensible und bislang nur durch aufwendige Laborprüfungen umsetzbare Klassifizierungsverfahren zu bringen. Reach und GHS werden hier vielleicht auch einen Beitrag leisten. Man soll ja bekanntlich die Hoffnung nie aufgeben ! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />
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Re: Wenn nur die Behörde klassifizieren darf ...
[Re: Thomas Lutz]
#7250
23.10.2008 09:46
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Thomas Lutz
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Offenbar ist dieses Thema doch zu speziell oder aber auch zu "heiß" , um hier in diesem Forum weiter ausdiskutiert zu werden. Sollte es dennoch Vorschläge oder Ideen geben, bin ich über eine private Nachricht natürlich auch dankbar !
Th. Lutz
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Re: Wenn nur die Behörde klassifizieren darf ...
[Re: Thomas Lutz]
#7251
23.10.2008 12:52
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TDamm
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Hallo Herr Lutz,
das Thema ist schon heiß. Denn welcher Kontrolleur auf der Straße zieht schon eine Probe, um die Klassifizierung zu Prüfen, wenn das Gut dem äußeren Anschein nach gar nicht als Gefahrgut auffällt oder einfach nur falsch klassifiziert wurde. Dass es so was gibt, wurde auch hier im Forum bereits diskutiert. Ich meine, das Problem müssten sich die Behörden, die in den Betrieben gefahrgutrechtlich Kontrollieren, annehmen.
Mit freundlichen Grüßen Thomas Damm
Freundliche Grüße Thomas Damm
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Re: Wenn nur die Behörde klassifizieren darf ...
[Re: TDamm]
#7252
24.10.2008 11:47
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Anderl
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Hallo zusammen,
kann hier nur für mich sprechen.
Als Klassifizierer würde ich keine Zuordnung vornehmen oder Transport-Freigabe erteilen, wenn der Verdacht besteht, dass es sich um einen selbstzersetzlichen Stoff handeln könnte. Hier können erste eigene Tests weiter helfen, aber im Grenzbereich überlassen wir der BAM die Untersuchung und Klassifizierung.
Da würde ich weniger die Kontrollen fürchten, als dass aufgrund ungenügender Daten, nachfolgend falsche Klassifizerung/Verpackung/Behandlung der Stoff während eines Transportes freigesetzt wird. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" />
Gegenüber diesen Schäden und Folgekosten sind die Gebühren bei der BAM sehr gering.
Zum Glück sind derartige Zubereitungen bei uns der absolute Ausnahme-Fall! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />
Freundliche Grüße Josef Anderl
Absolute Sicherheit gibt es nie - auch nicht mit Security!
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