Reach und GHS sind in aller Munde und werfen natürlich auch ihre Schatten für zukünftige Klassifizierungen von Gefahrgütern voraus.
Zu allem Übel gibt es jetzt auch noch den Entwurf zur bislang nicht verabschiedeten 31. ATP in letzter Änderung vom 7.Juli 2008 ( siehe ...
http://ecb.jrc.ec.europa.eu/documents/Cl...31_20080618.doc ).
Dort wird u.a. eine verschärfte Einstufung von Azodicarbonamid ( Index 611-028-00-3 mit der CAS 123-77-3 ) angekündigt, die gravierende Auswirkungen auf die Einstufung und Kennzeichnung von daraus hergestellten Zubereitungen hätte.
Im Bezug auf die 31. ATP erwartet man nach mir vorliegenden Informationen jedoch, dass mindestens der vorgesehene Verabschiedungstermin 01.06.2009 nicht einzuhalten sein wird. Denn: Die 30. ATP ist zwar zwischenzeitlich schon verabschiedet aber bislang immer noch nicht veröffentlicht (Erwartung Veröffentlichung September 2008); und selbst für diese frühere Version erwartet man noch Übergangsfristen bis 2010.
Die Situation zur 31. ATP ist also noch sehr unklar; aber aktuell erwartet man, dass die 31. ATP nicht in Kraft treten wird, weil davon auszugehen ist, dass mit der REACH-Registrierung bzw. dem GHS (Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals) ohnehin alles neu
aufgenommen wird.
Seht Ihr das auch so ?