Hallo Kollegen,
schlage mich gerade mit den neuen Vorschriften bzgl."Kennzeichnung aquatische Umwelt" rum.
1. finde ich keinen Hinweis darauf, ob es erlaubt ist, das Symbol "Fisch + Baum" nach Gefahrstoffrecht durch das neue GHS-Symbol "Fisch + Baum" zu ersetzen. Sinnvoll wäre das m.E. schon, da die Symbolik schließlich die gleiche ist und das Platzangebot auf Verpackungen ist auch nicht unendlich.
2. Wie groß muss dieses neue Symbol sein, 10 x 10 cm wie anderen Label auch?
Besten Dank schon mal für eure Statements !!!
Gruß
FJ
Zuletzt bearbeitet von FJR; 07.10.2008 14:45.